Matthias Stefke zum Gesetzentwurf von SPD, CDU, Grüne „Standarterprobungsgesetz“ – 25.08.2021

25. Aug 2021

Rede von Matthias Stefke in Textform:

Herr Abg. Stefke (BVB/FW):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Ich halte ungern einen Beitrag zweimal. Jedoch ist es bei der 2. Lesung zu einem Gesetz schon schwierig, neue Gesichtspunkte hineinzubringen, insbesondere wenn sich an dem Ursprungsentwurf wenig oder gar nichts geändert hat.

Es bleibt wie im ersten Entwurf dabei, dass den Kommunen im Land Brandenburg auf Antrag die Möglichkeit eröffnet werden soll, landesrechtliche Regelungen für einen befristeten Zeitraum modifiziert anzuwenden, sprich: Landkreisen und Gemeinden, aber beispielsweise auch Zweckverbänden die Chance zu geben, eigene Regelungen zu erproben. Auch Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen sollen von einem besseren Service beispielsweise durch eine kürzere Verfahrensdauer profitieren. Ziel des Gesetzes ist es, neue Maßnahmen zum Bürokratieabbau zu erproben, auszuwerten und erfolgreiche Modelle landesweit zur Anwendung zu empfehlen. Zu diesem Zweck sollen auf Vorschlag von Kommunen Rechtsvorschriften über einen begrenzten Zeitraum modifiziert angewendet werden, also um zu testen, ob damit unternehmerisches Handeln und Existenzgründung erleichtert und somit die wirtschaftliche Entwicklung gefördert sowie Verwaltungsverfahren beschleunigt und Kosten für Unternehmen, Bürger und Verwaltung gesenkt werden können. Mit der allgemeinen Experimentierklausel sollen neue Formen der Aufgabenerledigung und des Aufgabenverzichts durch die Befreiung von der Anwendung landesrechtlicher Standards erprobt werden, soweit Bundesrecht und das Recht der Europäischen Union nicht entgegenstehen und Rechte Dritter nicht berührt werden.

In der Praxis haben die Kommunen seit 2006 nur in sehr geringem Umfang von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. In der Anhörung dazu wurden unterschiedliche Gründe genannt; einer der wesentlichen war fehlendes Personal, insbesondere in kleineren Kommunen. In dem vorliegenden Gesetzentwurf wird darauf dahingehend eingegangen, dass zukünftig auch die kommunalen Spitzenverbände stellvertretend für ihre Mitglieder Anträge stellen können. Das soll ihnen das Verfahren erleichtern und ermöglichen, Anträge zu stellen.

Wir begrüßen dies und hoffen zugleich, dass dadurch stärker von diesem Beteiligungsinstrument für Städte und Kommunen Gebrauch gemacht wird. Den im Innenausschuss von der Fraktion DIE LINKE gestellten Änderungsanträgen bezüglich der Einbindung der Staatskanzlei und des Innenministeriums, hinsichtlich der Veränderung des Ursprungsantrags vor einer Ablehnung wie auch der Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände bei der Auswertung der Erprobungsphase hatten wir zugestimmt. Frau Kollegin Johlige hat eben schon dazu gesprochen. Heute haben Sie sie nicht mehr gestellt; deswegen können wir da nicht noch einmal zustimmen. Wir werden aber dem Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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