Gesetz zum Schutz des Waldes vor Rodung für Windräder wird in namentlicher Abstimmung abgelehnt – es „stände Ausbauzielen im Wege“
Christine Wernicke stellte unseren Gesetzesantrag „Gesetz zum Verbot der Errichtung von Windenergieanlagen in Wäldern“ vor. Der Antrag basiert auf einem Antrag in Thüringen, der dort im Dezember 2020 einstimmig von allen Parteien im Landtag verbschiedet wurde. Das schließt auch die dortigen Abgeordneten von der SPD, den Linken und den Grünen mit ein.
Die Probleme von Windkraft im Wald sind bekannt. Es wird gerodet, große Schneisen entstehen im Wald – nicht nur für die Standflächen der Windräder selbst, sondern auch für die Zufahrten und Kabeltrassen. Der so geschädigte Wald wird anfälliger für Trockenheit und Sturmschäden. Er kann seine Funktionen als Filter für Schadstoffe, für die Bildung von neuem Grundwasser und Verarbeitung und Speicherung von CO2 nicht mehr wie im ungestörten Zustand erfüllen. Auch die Artenvielfalt ist vor allem bei Großvögeln bedroht. Insofern sollte Brandenburg dem Vorbild Thüringens folgen.
Für die SPD sprach Wolfgang Roick. Für Interessierte ist er kein Unbekannter: Schon seit Jahren verteidigt er Abholzungen von Wäldern mit den Worten, es würde ohnehin nur „wertloser Kiefernknack“ abgeholzt. Zwar wurde er spätestens 2016 nachweislich mit Bildern von Windeignungsgebieten in Misch- und Laubwäldern konfrontiert, etwa in der Zossener Heide und den über 100 Jahre alten Laubbäumen im Liepnitzwald. Doch Fakten interessieren ihn nicht: Die falsche Behauptung wird einfach wider besseren Wissens wiederholt.
Eine logische Erklärung für die Zustimmung ihrer Parteigenossen in Thüringen und die Ablehnung des gleichen Antrags in Brandenburg konnte Wolfgang Roick dann auch nicht geben. Er versuchte sich, indem er die Brandenburger Wälder – im Gegensatz zu denen in Thüringen – wie üblich für wertlos erklärte. Als ihm dann eine Antwort seiner Landesregierung vorgelesen wurde, laut der es in Brandenburg keine wertlosen Wälder gibt, rang er sichtlich nach Worten und Argumenten, ohne sie zu finden.
Clemens Rostock (Grüne) versuchte, die Windkraft im Wald als Vorteil für den Wald darzustellen. Auf die Schäden durch die entstehenden Windschneisen ging er nicht ein, die Gefährdung bedrohter Arten erklärte er für zweitrangig. Auch wenn für die bedrohten Großvögel in Brandenburg die Windkraft längst die größte Gefahr ist. Aber das Abholzen von Wald diene doch dem Schutz des Waldes vor dem Klimawandel, so Rostock. Die Windkraftanlagen würden schließlich mehr CO2 einsparen als die Abholzung freisetze. Auf die Frage, ob das auch angesichts der bestehenden Windkraft-Überkapazitäten gelte, reagierte Rostock ausweichend. Der Strom fließe doch dennoch irgendwie (nein, tut er nicht, die Anlagen werden abgeschaltet). Und man müsse doch nur genug Abnehmer und Speicher schaffen. Auch wenn seine schwarz-rot-grüne Regierung in der Großen Anfrage mitteilte, dass ihr in Brandenburg kein einziges geplantes Projekt zur langfristigen Speicherung von elektrischem bekannt sei (Antwort auf Frage 30 und 31).
Treffende Argumente für die fortgesetzte Abholzung fand keiner der Redner von SPD, CDU, Grünen und Linken. Sie verwiesen lediglich auf Ausbauziele, die unbedingt einzuhalten seien. Den Sinn und die Notwendigkeit dieser Ausbauziele, trotz bekannter Überproduktion bei Wind und zahlreicher anderer erneuerbarer Energiequellen – von Photovoltaik über Biomasse bis Wasserkraft – stellten sie nicht in Frage.
Am Ende standen 18 Stimmen für den Schutz des Waldes 53 Stimmen aus SPD, CDU, Grünen und Linken gegenüber, die weiterhin im Wald für Windkraftanlagen roden lassen wollen. Enthaltungen gab es nicht. So wird in Brandenburg – anders als in Thüringen – auch weiterhin Wald den Windkraftanlagen weichen. Selbst eine Überweisung in den Ausschuss wurde verweigert.
Gesetzesantrag „Gesetz zum Verbot der Errichtung von Windenergieanlagen in Wäldern“
Sehen Sie hier die einführende Rede von Christine Wernicke.
Sehen Sie hier die Kurzintervention von Péter Vida auf den Redebeitrag von Wolfgang Roick (SPD).