Pressekonferenz vom 10.11.2020 – O-Bus und Perspektiven für kleine Photovoltaikanlagen

10. Nov 2020

Pressekonferenz vom 10.11.2020 – Vorstellung der Anträge auf Förderung O-Bus und Perspektiven für ausgeförderte kleine Photovoltaikanlagen

Dr. Philip Zeschmann stellte den Antrag auf O-Bus-Förderung vor. Dieser soll das bestehende Straßenbahn-Förderprogramm des Landes auch auf O.-Busse ausweiten. Denn auf Strecken mit vorhandenen Oberleitungen (etwa in den Kreisfreien Städten und Eberswalde) sind diese in jedem Fall erhebliche günstiger als reine Elektrobusse. Doch auch bei viel befahrenen Strecken sind O-Busse oder Hybridbusse mit keiner Batterie und Oberleitung langfristig die günstigere Lösung. Denn die Kosten für zusätzliche Batteriekapazitäten fallen bei jedem einzelnen Bus an. Und schränken mit ihrem Gewicht und Volumen zudem die Passagierkapazität ein. Die Kosten der Oberleitung bestehen hingegen nur ein mal. Egal, wie viele Busse auf der Strecke fahren.

Ein Hybridsystem hätte zudem den Vorteil, dass auch wenig befahrene Außenäste bedient werden könnten. Die Batterien erlauben für eine kurze Strecke auch eine Fahrt ohne Oberleitung und werden bei der Fahrt auf Strecken mit Oberleitung wieder aufgeladen. O-Busse könnten also ohne Gleis und Oberleitung auch Streckenabschnitte bedienen, die Straßenbahnen bisher nicht erreichen.

Referent für Energieversorgung Robert Soyka stellte den Antrag auf Überarbeitung der EEG-Novelle 2020 vor. Diese ist nach derzeitigem Stand ein massives Hindernis für die Fortbestand ausgeförderter Anlagen dar vor allem bei kleinen Dach-Photovoltaikanlagen. Die Betreiber werden nach Auslaufen der EEG-Förderung faktisch gezwungen, ihren produzierten Strom für den sehr geringen Börsenstrompreis zu verkaufen. Ihren Eigenverbrauch müssen sie dann für das 6 bis 7-fache aus dem Netz zurückzukaufen. Selbst wenn es der gleiche Strom ist, den sie gerade subventionsfrei eingespeist haben. Dezentrale Stromproduktion und Eigenverbrauch werden somit verhindert. Wir schlagen eine Bundesratsinistiative vor, die als Gegenleistung für die subventionsfreie Einspeisung wenigstens beim Verbrauch der gleichen Strommenge auf die EEG-Umlage verzichtet. Dies würde vor allem zigtausenden Photovoltaik-Dachanlagen helfen, die in den kommenden Jahren in Brandenburg aus der Förderung fallen. Aber auch Güllekleinanlagen, die Abfälle kleiner Ställe verwerten.

Newsletter abonnieren

Noch mehr Infos, Hintergründe und regelmäßige Umfragen zu wichtigen Themen.

 

Weitere Beiträge

Bilanz: DDR-Garagen

Bilanz: DDR-Garagen

Um die klassische Eigentumsgarage aus DDR-Zeiten hat es vielerorts in Brandenburg zuletzt erheblichen Wirbel gegeben. Grund dafür ist das Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG) welches 1995 in...

mehr lesen