Péter Vida mit seiner Abschlussrede zum Antrag „Straßenerschließungsmaßnahmen“ – Rede vom 12.12.2019

12. Dez 2019

Link zum Vorgang: https://www.bvb-fw-fraktion.de/parla_tracking

Rede von Péter Vida in Textform:

Herr Abg. Vida (BVB/FW):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Es wurde nun erklärt, die Rechtsprechung zu beachten sei eine Selbstverständlichkeit. Runderlasse und Rundschreiben sind immer rechtserläuternd. Darin wird auf Gerichtsbeschlüsse und Urteile Bezug genommen, und den Gemeinden werden ermessenslenkende Hinweise und Entscheidungshilfen gegeben. Das heißt, ein Runderlass ist in der Praxis ein völlig normaler Rechtsvorgang – schon seit Jahren, immer schon gewesen.

Wir haben gehört, einen Vorteil hätten Einzelne. Ich dachte, die Leute zahlen 90 %, weil sie quasi als Einzelne an der Straße wohnen, können aber nicht mitentscheiden, weil es ein Gut der Allgemeinheit ist. Wenn es also ein Gut der Allgemeinheit ist, hat die Allgemeinheit den Vorteil, nicht der Einzelne. Das bitte ich Sie zu beachten und sprachlich zu differenzieren.

Wir haben auch gehört, Mitbestimmung sei nicht möglich, die Bürger könnten nicht entscheiden. Noch einmal fürs Protokoll: Im Jahr 2013 hat das Innenministerium einen entsprechenden Bürgerentscheid, ein Bürgerbegehren in Bernau für rechtlich zulässig befunden; das ist in den Akten nachlesbar. Aus politischen Gründen wurde die  Rechtsauffassung geändert – nichts anderes. Und wie läuft es seitdem in Bernau? Die Bürger werden nach der Entwurfsplanung, die die Gemeinde erstellt, gefragt, ob diese Maßnahme – mit den  abzuschätzenden Kosten – aus ihrer Sicht angemessen ist. Manchmal sagen die Anlieger Ja, manchmal sagen sie Nein – es wird nicht pauschal abgelehnt. Es geht also nicht nur um Geld.

Zu der Frage, wie die Praxis in den Kommunen ist: Es tut mir leid – sie ist wie von uns beschrieben! In Bad Freienwalde wird bei einer Straße, die aktuell beschichtet ist, gesagt: Wenn wir das Kopfsteinpflaster rausnehmen, ist es eine Sandpiste, also ist es jetzt eine Erschließung. – So wird damit umgegangen. Nicht in sämtlichen Kommunen werden Pflasterkasseneinzahlungen aus der Weimarer Republik angerechnet. In manchen Orten werden sie 1:1 – Goldmark zu D-Mark – und dann 2:1 – DMark zu Euro – angerechnet. Das heißt, es gibt keine einheitliche Praxis.

Und, meine Damen und Herren, zu der Aussage, die Kosten seien nicht zu tragen; 17 Stellen wurden im Ministerium geschaffen: 15 % der Erschließungsbeitragskosten gehen für die Verwaltung in den Gemeinden drauf – für die Bearbeitung von Widersprüchen und Verwaltungsverfahren. Da kann man wirklich etwas sparen! Schließlich zu der Aussage, man müsse noch prüfen, Gründlichkeit ginge vor Schnelligkeit: Wenn das Anliegen geteilt wird, man aber noch fachlich prüfen möchte, ist das nichts anderes als eine Überweisung an den Ausschuss. Ich bitte Sie, uns wenigstens das zu gewähren.

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