Bilanz: Altanschließer

6. Juli 2024

BVB / FREIE WÄHLER beantragt Lösung für Altanschließer, Regierungskoalition lehnt ab und erhält von Gerichten Ohrfeigen

Eigentlich war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2015 klar: Die Eintreibung von Altanschließerbeiträgen ist verfassungswidrig! Rund 300.000 Haushalte in Brandenburg waren also zu unrecht abkassiert worden. Etwa die Hälfte der Betroffenen hatten Widerspruch eingelegt und erhielt rund eine halbe Milliarde Euro zurück.

Doch angetrieben von der Landesregierung versuchten einige Abwasserzweckverbände mit juristischen Winkelzügen vorzutäuschen, es haben keine Verjährung gegeben. So stellten sie den Bürgern Rechnungen mit der Behauptung, die Verjährung gelte nicht. Durch Fusionen oder Umfirmierungen der Abwasserzweckverbände sei aus dem „alten“ erstmaligen Anschluss ans „alte“ Abwassernetz ein „neuer“ erstmaliger Anschluss ans „neue“ Abwassernetz entstanden. Andere Abwasserzweckverbände versuchten die Altanschließerbeiträge durch selektiv höhere Gebühren für Altanschließer doch noch abzukassieren.

Regierungskoalition lehnt Lösungsvorschläge von BVB / FREIE WÄHLER ab

Schon in der ersten Plenarsitzung im Dezember 2019 wies Péter Vida (BVB / FREIE WÄHLER) auf die weiter bestehenden Probleme hin. Er verlangte, dass die neu gebildete Regierung diese im Sinne der Altanschließer löst und die Tricksereien einstellt. Was die neue Regierung aus SPD, CDU und Grünen aber nicht tat. Und so legten die Abgeordneten von BVB / FREIE WÄHLER schon 2 Monate später einen ausgearbeiteten Antrag zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes vor. Den SPD, CDU und Grüne ablehnten. Die Landesregierung drängte die Abwasserzweckverbände sogar weiter, die verfassungswidrigen Altanschließerbeiträge doch noch irgendwie abzukassieren.

Landesregierung erhält vom Gericht neue Ohrfeigen

Und so kam es, dass der Irrsinn der Altanschließer-Beiträge weiter die Gerichte beschäftige. 2022 beantragten die Abgeordneten von BVB / FREIE WÄHLER, dass das Land die Rückzahlung der Altanschließerbeiträge finanziert. Insbesondere für diejenigen, denen erklärt wurde es handle sich beim alten Anschluss in Folge einer Umfirmierung um einen neuen Anschluss. SPD, CDU und Grüne lehnten ab – es sei doch alles rechtlich einwandfrei. Wenige Tage später kam die Ohrfeige aus dem Bundesverfassungsgericht, bis zu dem sich die Betroffenen hatten durchklagen müssen. Die Position von Landesregierung und Abwasserzweckverbände sei nicht haltbar, die Situation klar. Entscheidend für eine Verjährung ist der Zeitpunkt der Herrichtung des betroffenen Anschlusses, nicht der Zeitpunkt von Fusionen, Umfirmierungen oder Umbenennungen der Abwasserzweckverbände.

Doch wieder lernten weder Landesregierung, noch Abwasserzweckverbände aus dem Urteil. Die Betroffenen der „gesplitteten Gebühren“ mussten noch bis 2023 klagen. Dieses Urteil bestätigte die Positionen von BVB / FREIE Wähler: Gesplittete Gebühren mit selektiv höheren Gebühren für einzelne Nutzer sind rechtswidrig!

Fazit

Von Anfang an lagen die Abgeordneten von BVB / FREIE WÄHLER im Landtag Brandenburg mit ihre Forderungen richtig. Doch die Landesregierung ignorierte diese Forderungen und Anträge. Sie ließ die Abwasserzweckverbände weiter gegen die Altanschließer vorgehen und belastete Bürger und Gerichte über Jahre und verursachte unnötige Prozesskosten in zweistelliger Millionenhöhe. Nur um sich am Ende vor Gericht zwei schallende Ohrfeigen einzufangen.

Gelernt hat die Landesregierung daraus leider nicht. Stets sorgte sie nach verlorenen Prozessen nur dafür, dass die Abwasserzweckverbände diesen einen spezifischen Rechtsbruch einstellten. Die Altanschließerproblematik als Ganzes und das fehlerhafte Kommunalabgabengesetz behob sie nicht. Daher wird sich BVB / FREIE WÄHLER im Landtag Brandenburg weiter dafür einsetzen, dass die Altanschließerbeiträge zurückgezahlt werden. Und die Bürger zukünftig von Anfang an eine rechtmäßige Gebührenerhebung erwarten können, ohne sich erst in jahrelangen Prozessen durch alle Instanzen klagen zu müssen.

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