Regierung kontra Artenschutz – KNE schießt mit einer „Richtigstellung“ gegen BVB / FREIE WÄHLER

26. Feb 2024

Zur „Richtigstellung zur Meldung der BVB / FREIE WÄHLER Gruppe vom 16. Feb. 2024“ des Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende (KNE): Getroffene Hunde bellen!

Das KNE – eine von der Bundesregierung gegründete und finanzierte Einrichtung – schießt mit einer „Richtigstellung“ gegen BVB / FREIE WÄHLER und will damit vom eigentlichen Problem ablenken: Dass im Bundesnaturschutzgesetz die Zahl der als kollisionsgefährdet geltenden und daher vor Windkraft geschützten Brutvogelarten von 35 auf 15 reduziert wurde.

Am 16.02.2024 veröffentlichte die Landtagsgruppe BVB / FREIE WÄHLER auf ihrer Webseite einen Beitrag über das jüngste Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes, durch das die Anzahl der als kollisionsgefährdet geltenden Brutvogelarten massiv reduziert wurde. In der Tat enthielt der veröffentlichte Beitrag einen Tippfehler: Anstatt der Reduktion der als kollisionsgefährdet geltenden Brutvogelarten im Bundesnaturschutzgesetz von 35 auf 15 stand fälschlicherweise eine Reduktion von 35 auf 10 darin. Daraufhin versandte das KNE eine „Richtigstellung“ an die Brandenburger Presse.  Dabei existiert der Text nur auf der Webseite der BVB / FREIE WÄHLER Landtagsgruppe und wurde nie an die Presse verschickt.

In seiner „Richtigstellung“ erwähnt das KNE die Zahl der ursprünglich als kollisionsgefährdet geltenden Arten (35) nirgends. Stattdessen schreibt das KNE aus dem Zusammenhang gerissen von einer „Liste von 12 Arten“, die um drei Arten erweitert wurde. Das KNE versucht so, beim Leser, mithin auch der Presse, den falschen Eindruck zu erwecken, es würden jetzt mehr Arten als zuvor geschützt. Wahr ist hingegen, dass die Liste ursprünglich von 35 auf 12 Arten gekürzt werden sollte, man sich dann aber darauf einigte, doch „nur“ von 35 auf 15 Arten zu kürzen. Das KNE versucht somit sein Äußerstes, um gegenüber der Presse zu verschleiern, wie massiv die Artenliste als kollisionsgefährdet geltender Brutvögel zum Wohle der Windkraft ausgedünnt wurde.

Diese Nebelkerze krönt das KNE darüber hinaus mit geradezu absurden Aussagen. Etwa, dass Möwen, die das KNE in einer nur symbolischen, computergenerierten Illustration zu erkennen glaubt, ohnehin nicht als kollisionsgefährdet gelten. Oder die zynische Bemerkung, dass einige der gestrichenen bedrohten Arten uns in Brandenburg nicht zu interessieren brauchen, weil sie nur in anderen Bundesländern vorkommen. Wer solche „Umweltschützer“ hat, braucht keine Umweltsünder mehr… Zumal diese Aussage bei einigen aufgezählten Arten schlichtweg falsch ist, etwa bei der Waldschnepfe. Bei dieser in Deutschland seltenen Art gab es bereits Schlagopfer – auch in Brandenburg. Und das Problem, dass die Vögel von Windkraftanlagen vertrieben werden, ist bei dieser Art sogar noch größer als das Problem der Schlagopferzahl.* In Mecklenburg-Vorpommern sind Waldschnepfen stark gefährdet, in Berlin vom Aussterben bedroht. In Brandenburg gibt es zum Glück noch 1.300 bis 1.800. Aber eine vom Bundesumweltministerium gegründete und von diesem mit Steuergeld finanzierte Einrichtung, die das Wort „Naturschutz“ im Namen trägt, erklärt der Öffentlichkeit, dass man bei der Windkraftanlagen-Genehmigung auf die Waldschnepfen nicht mehr achten brauche, weil es sie in Brandenburg angeblich nicht gäbe.

Die BVB / FREIE WÄHLER Gruppe erfuhr erst über Umwege von der „Richtigstellung“ ihres Webseiten-Artikels durch die De-facto-Regierungseinrichtung. Sie hat den Fehler auf der Webseite umgehend korrigiert. Fakt bleibt: Die Zahl vor Windkraft zu schützenden, kollisionsgefährdeten Brutvogelarten im Bundesnaturschutzgesetz wurde von der Bundesregierung massiv reduziert. Und es wurden auch Vogelarten aus der Liste gestrichen, die nachweislich von Windkraftanlagen bedroht sind.* Es ist offensichtlich, dass hier zum Wohle der Windkraftindustrie der Artenschutz geopfert wird. Die BVB / FREIE WÄHLER Gruppe wird sicherstellen, dass diese Tatsachen möglichst vielen Bürgern in Brandenburg bekannt werden.

* Nachzulesen in den beim LfU hinterlegten Unterlagen der Staatlichen Vogelschutzwarte:
https://lfu.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Dokumentation-Voegel-Windkraft.pdf

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