Die Kommunen stehen vor einem Dilemma: Sie sollen die Hebesätze festlegen, aber vom Land fehlen noch immer die Daten für die korrekte Höhe!
Brandenburgs Kommunen wollen – wie von der Politik versprochen – die Bürger mit der Grundsteuerreform nicht zusätzlich finanziell belasten. Dazu müssen sie nach der Neubewertung der Grundstücke die entsprechenden Hebesätze anpassen. Doch die Finanzverwaltung des Landes Brandenburg wird die dafür notwendigen Daten nicht rechtzeitig liefern. Dies ergab eine Kleine Anfrage durch den Landtagsabgeordneten Péter Vida (BVB / FREIE WÄHLER).
Die Kommunen stehen jetzt vor einem Dilemma. Entweder bestimmen sie die Grundsteuerhebesätze ohne Datengrundlage. Was ihnen zumindest garantiert, dass sie die Steuer rechtzeitig und ohne Zeitdruck erheben können. Aber der Hebesatz wird höchstwahrscheinlich zu hoch oder zu niedrig sein, was wahlweise zulasten der Bürger (einschließlich der Mieter!) oder der Kommune geht. Und was die Haushaltsplanung schwer macht. Oder sie warten noch Monate auf die notwendigen Zahlen, aber können die Steuer dann erst sehr spät erheben. Was die Kommune in Liquiditätsprobleme bringen kann.
Die Probleme bei der Umsetzung der Grundsteuerreform kündigten sich schon länger an. Bereits 2023 stellte BVB / FREIE WÄHLER daher zwei Anträge, die sicherstellen sollten, dass die Umsetzung im Sinne der Bürger erfolgt:
„Aufkommensneutralität der Grundsteuer im Rahmen der Grundsteuerreform rechtlich ermöglichen“
Die Regierungskoalition aus SPD, CDU und Grünen lehnte im Landtag beide Anträge ab. Alles sei bestens, es gebe keine Probleme und die Kommunen würden die Hebesätze schon korrekt festlegen. Ein knappes Jahr später fehlt den Kommunen hierfür nun sogar die Datengrundlage, welche die Landesregierung eigentlich rechtzeitig liefern sollte.
Noch peinlicher wird es aber, wenn man die Praxis der Landesregierung in den vergangenen Jahren betrachtet. Die Landesregierung entschied sich für die kompliziertere Variante der Grundsteuerreform. Statt auf Grundlage der Fläche zu besteuern und die Feinjustierung den Kommunen über den Hebesatz zu überlassen (wie in Bayern), sollte für jedes Grundstück ein individueller Wert ermittelt werden. Mit riesigem Aufwand für Grundstückseigentümer und vor allem die Finanzämter. Doch die Finanzämter wurden nicht in die Lage versetzt, die Arbeitslast rechtzeitig zu bewältigen. Und so stockte die Bearbeitung.
Schon früh versuchte die Landesregierung, die Schuld für den langsamen Prozess auf die Bürger zu schieben. Wer als Grundstückseigentümer die komplizierten Formulare nicht zur Frist ausgefüllt hatte, sollte Säumniszuschläge zahlen – 25 Euro im Monat und das rückwirkend! Tatsächlich lagen die Verzögerungen aber vorwiegend nicht an den Bürgern. Es waren zumeist die Finanzämter, die mit der Bearbeitung von hunderttausenden Formularen nicht hinterher kamen. Die noch fehlenden Formulare der Bürger hätten nur den ohnehin dort lagernden Stapel noch unbearbeiteter Formulare vergrößert. Aber es ist halt einfacher, die Schuld auf die Bürger zu schieben und bei diesen noch zusätzlich abzukassieren…