BVB / FREIE WÄHLER ist heute mit einem Eilantrag vor das Verfassungsgericht gezogen. Das Ziel ist es den Status einer Fraktion im Landtag aufrecht zu erhalten. Wir sind der Überzeugung, dass das auch mit 4 Abgeordneten geht. Die Landtagsverwaltung ist anderer Auffassung, weswegen wir das nun juristisch klären. Die Abgeordneten von BVB / FREIE WÄHLER sehen hierin eine Verletzung des Artikels 67 der Landesverfassung.
Im Fraktionsgesetz gibt es die Möglichkeit auch mit 4 Abgeordneten eine Fraktion zu bilden. Voraussetzung dafür, ist das Erreichen von 5,0 % der Zweitstimmen und 4 Sitzen. Da wir zur letzten Wahl aber mit 5,0 % der Zweitstimmen und 5 Sitzen in den Landtag eingezogen sind, liegt es also auf der Hand, warum wir den Fraktionsstatus behalten sollten.Wir sind überzeugt, dass der Eilantrag Erfolg haben wird und wir unsere parlamentarische Arbeit mit vollem Elan fortsetzen können:
„Wir sind entschlossener denn je, mehr Orange in den Brandenburger Landtag zu bringen und in der Debatte eine Stimme der Vernunft und gesunden Mitte zu sein“, so Fraktionsvorsitzender Péter Vida.