Geldverschwendung, Selbstbedienung, dubiose Geschäfte – die Skandale der Rundfunkanstalt Berlin-Brandenburg (RBB) haben schier unfassbare Ausmaße angenommen. Mit der Erarbeitung des neuen RBB-Staatsvertrags sollte es endlich Licht am Ende des dunklen Tunnels aus Korruption und Vetternwirtschaft geben. Doch wer hoffte, dass RBB oder Landesregierung etwas aus den Skandalen und Verfehlungen gelernt hätten, wird leider enttäuscht!
Der Landesrechnungshof, die Mitglieder des RBB-Untersuchungsausschusses und auch die Landtagsfraktion BVB / FREIE WÄHLER schlugen Regeln vor, um die Kontrolle der Geschäftsführung und Intendanz zu verbessern und das verlorengegangene Vertrauen zurückzugewinnen. Doch, statt die Vorschläge für eine bessere Kontrolle einzuarbeiten, macht die Staatskanzlei von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) genau das Gegenteil: Sie verschlechtert die Kontrollmöglichkeiten teilweise und versucht das auch noch durch Verfahrenstricks zu kaschieren.
Péter Vida findet hierzu klare Worte: „Während Ex-Intendantin Patricia Schlesinger das Geld noch umständlich aber trickreich aus dem gekippten Fenster werfen musste, darf sich die neue Intendanz über die Fensterexperten in der Potsdamer Staatskanzlei freuen. Denn geht es nach dem Willen der Landesregierung wird das bisher nur gekippte Fenster nun sehr, sehr weit für Verschwendung aller Art geöffnet.“
Verträge bis zu einer Million Euro statt bisher 250.000 Euro soll die Intendanz nun zusammen mit dem Verwaltungsrat entscheiden können, ohne den Rundfunkrat beteiligen zu müssen. Statt also die Regeln, die zum Missbrauch geführt haben, deutlich zu verschärfen, gibt es für Intendanz und Verwaltungsrat noch mehr Beinfreiheit beim Geldausgeben. Auch verbesserte Prüfintervalle, die gerade vom Landesrechnungshof gefordert wurden, haben es nicht in den RBB-Staatsvertrag geschafft. Ganz im Gegenteil: Während im ersten Entwurf noch von einer jährlichen Prüfung die Rede war, findet sich im zweiten Entwurf nur noch eine „regelmäßige Prüfung“, die ja erkennbar nicht gereicht hat.
Doch es geht noch weiter: Auch in Zukunft gibt es keine Pflicht, relevante Unterlagen von Tagesordnungspunkten mit der Einladung zu Gremiensitzungen zu verschicken. Doch wie sollen Rundfunkrat, Verwaltungsrat und Rechtsaufsicht gute Entscheidungen im Sinne der Beitragszahler treffen und Kontrolle über die Intendanz ausüben, wenn sie die Unterlagen nicht rechtzeitig erhalten? Die Länder Berlin und Brandenburg haben die rechtliche Aufsicht über den RBB. Doch bei den Befragungen im Untersuchungsausschuss wurde immer wieder deutlich: Die Mitarbeiter in der Staatskanzlei wussten nicht, was im RBB schiefläuft. Da passt es auch ins Bild, dass die Rechtsaufsicht auch im neuen RBB-Staatsvertrag weiterhin nicht verpflichtet wird, an den Sitzungen von Rundfunk- und Verwaltungsrat teilzunehmen.
Eine parlamentarische Petitesse, die das System RBB und ihre Helfershelfer in der Staatskanzlei aber gut beschreibt, ist die Vorlage des neuen RBB-Staatsvertrages. Statt wie üblich, einen Vergleich zwischen altem und neuem Entwurf vorzubereiten und rechtzeitig zu versenden, legte die Landesregierung sehr kurzfristig eine so genannte „Unterrichtung“ vor. Viele Paragraphen wurden umbenannt, anders nummeriert und an ganz anderer Stelle wiederaufgeführt. Eine ordentliche Prüfung in der Kürze der Zeit bis zum Hauptausschuss am 30.10. war damit deutlich schwerer, was aber offenkundig genauso von der Landesregierung beabsichtigt war. Durch die kurzfristige Umstrukturierung waren bestimmte Verschlechterungen nur sehr schwer auffindbar.
„Wenn das die Vorstellung der brandenburgischen Staatskanzlei zu effektiver Kontrolle des RBB ist, dann braucht sie sich nicht zu wundern, wenn wir in wenigen Jahren den nächsten Verschwendungsskandal untersuchen müssen und das Vertrauen in den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiter sinkt. Sie haben Tür, Tor und Fenster sperrangelweit geöffnet, statt Lücken zu schließen“, so Péter Vida abschließend.