Regierungskoalition will Führungspositionen im Landesrechnungshof auf Zuruf besetzen

11. Okt 2023

Regierungskoalition will den Präsidenten im Landesrechnungshof und seinen Stellvertreter auf Zuruf durch die Fraktionen im Landtag besetzen lassen – BVB / FREIE WÄHLER Fraktion fordert öffentliche Ausschreibung
Drei Stellen im Landesrechnungshof Brandenburg sollen neu besetzt werden. Der Präsident, dessen Stellvertreter und ein weiteres Mitglied im Direktorium. Eigentlich gab es für diese Stellen immer eine öffentliche Ausschreibung. Doch schon bei der jüngsten Vergabe eines Postens im Landesrechnungshof kam die Koalition aus SPD, CDU und Grünen auf eine neue Idee. In den Vorschriften stehe nur, dass eine Bestenauswahl erfolgen soll. Und das gehe doch auch ohne Ausschreibung. Es sollen einfach alle Fraktionen im Landtag Kandidatenvorschläge machen.
Kriterien zur Bewertung der Kandidaten gibt es dabei jedoch keine. „Für die zu besetzenden Posten liegen nicht einmal konkrete Stellenprofile vor. Wie soll da eine ‚Bestenauswahl‘ erfolgen? Die Regierungskoalition öffnet mit dem Umgehen einer Ausschreibung der willkürlichen Besetzung nach politischer Loyalität Tür und Tor. Und man munkelt schon, was das Ergebnis der ‚Bestenauswahl‘ sein wird. SPD, CDU und Grüne hätten sich die drei Posten schon untereinander aufgeteilt. Die Linke durfte bei der letzten Vergabe einen Posten mit ihrem Kandidaten besetzen. Und hat sich nach diesem Zugeständnis bei den entsprechenden Abstimmungen im Haushaltskontrollausschuss immer enthalten.“ – so der Vorsitzender im Haushaltskontrollausschuss Dr. Philip Zeschmann (BVB / FREIE WÄHLER).
Die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion kritisiert das Vorgehen scharf. „Wie soll die Bevölkerung Vertrauen in die Kontrolltätigkeit des Landesrechnungshofes haben, wenn die Regierungskoalition die Posten nach Gutdünken mit Parteigängern besetzt? Die Regierung wählt sich ihre Kontrolleure faktisch selbst! Die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion fordert eine Ausschreibung der Stellen – so, wie es bis vor kurzem und über Jahrzehnte gängige Praxis war!“– so Zeschmann weiter. Zudem will die Fraktion rechtlich prüfen lassen, ob durch eine einfache Benennung von Kandidaten durch die Fraktionen des Landtags der gesetzlichen Vorgabe der Bestenauswahl ausreichend Rechnung getragen wird. Im Richterwahlausschuss ist dies nur über eine Bewertung der Bewerber nach zehn umfassenden Kriterien und mit einem Empfehlungsschreiben der bisherigen vorgesetzten Richter möglich. „Warum sollen die Hürden für die Auswahl der bestgeeigneten Bewerber für das Direktorium des Landesrechnungshofes quasi auf Null runtergesetzt werden dürfen?“ fragt sich Zeschmann.

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