Gesetz macht behinderten Schülern das Leben schwer – wir setzen uns ein!

25. Aug. 2023

Steiniger Weg zur Hortbetreuung: Gesetz macht behinderten Schülern und ihren Eltern das Leben schwer – wir setzen uns für Betroffene ein!

Nach dem Kindertagesstättengesetz (KitaG) haben Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr und Kinder bis zur sechsten Schuljahrgangsstufe einen Rechtsanspruch auf eine Kindertagesbetreuung, wenn die familiäre Situation es erforderlich macht. Allerdings verwehrt das Gesetz Familien mit behinderten Kindern eine Hortbetreuung nach dem Übergang auf eine weiterführende Schule. Die Betroffenen müssen gegenwärtig für jeden Fall aufwendig eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Ein Beispiel ist der Fall des 12-jährigen Mika, welcher an einer Muskelerkrankung leidet und sich wahnsinnig auf seine neue Schule freut. Mika kann allerdings viele selbstverständlich Dinge nicht von allein bewerkstelligen. Er braucht in fast allen täglichen Dingen eine Hilfestellung. Daher braucht er auch nach der Schule eine Betreuung, bis seine Eltern von der Arbeit kommen. Da Mika aber ab Montag eine weiterführende Schule besucht ist sein Rechtsanspruch auf einen Hortplatz erloschen.

Mika steht stellvertretend für viele andere Kinder und Jugendlichen mit körperlichen und geistigen Behinderungen im Land Brandenburg. Durch das beschlossene Kinder- und Jugendgesetz welches am 01.01.2024 in Kraft treten soll, sind weitere Hilfe und Unterstützungsleitungen für Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen vorgesehen. Was ist aber bis dahin? Das neue Schuljahr steht vor den Türen. Viele Eltern mit Kindern an unseren weiterführenden Schulen haben durch eine Gesetzeslücke keinen Anspruch auf eine Nachmittagsbetreuung.

Der RBB berichtete über den Fall von Mika. Unsere Landtagsabgeordnete Ilona Nicklisch ist mit den Betroffenen in Kontakt und hat im Landtag mit einer parlamentarischen Anfrage nachgehakt. Die Frage an das Ministerium war simpel: Wie kann für Betroffene eine kurzfristige Lösung ab dem 28.08.23 aussehen? Leider war die Antwort aus dem Ministerium unbefriedigend: „[…] zur Zeit kann noch keine Aussage dazu getroffen werden […]“. Doch man arbeite an einer Lösung.  Wir werden dran bleiben, bis die Landesregierung eine Lösung liefert. Und uns weiterhin für Familien, Kinder und Jugendliche einsetzen!

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