DDR-Garagen, die Zweite!

6. Jun 2023

Rettet unsere DDR-Garagen! Vorstellung unseres zweiten Antrags bei einer Pressekonferenz im Landtag Brandenburg

DDR-Garagen, die Zweite! Zu DDR-Zeiten bauten sich viele Bürger Garagen auf fremden Grundstücken. Nach DDR-Recht war das möglich. Denn im Gegensatz zum Recht in der Bundesrepublik konnte Grundstückseigentum und Gebäudeeigentum getrennt werden. Die Überführung dieser Regelung in Bundesrecht bringt einige Probleme mit sich. Seit dem 3. Oktober 2022 verlieren Pächter automatisch das Eigentum an den von ihnen gebauten Garagen, wenn der Pachtvertrag endet. Sprich die Eigentümer des Grundstücks werden dann auch Eigentümer der Garage. Das ist natürlich ungerecht und nicht in Ordnung gegenüber den bisherigen Eigentümern der Garagen. Außerdem bestehen große rechtliche Unsicherheiten, wer den Abriss bezahlen muss. Deshalb fordern wir:

1. bei Pachtverträgen über Grundstücke, auf die das Schuldrechtsanpassungsgesetz Anwendung findet bzw. fand, eine Beteiligung der Pächter an den Abrisskosten nach einer Beendigung des Vertrags ausschließen

und

2. den Zeitpunkt für eine Bestimmung des vertragsgemäßen Zustandes des Pachtobjekts auf den Zeitpunkt des Auslaufens aller Übergangsfristen – konkret den 31.12.2022 – festzulegen.

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