Pflege-Apps gegen Pflegenotstand – Digitalisierung im Pflege- und Gesundheitssektor

30. März 2023

Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege kann digitale Anwendungen in der Pflege erstattungsfähig machen.
 
Die Potenziale digitaler Anwendungen in der Pflege sind groß. Eine breite Nutzung kann die angespannte Personalsituation in der Pflege entschärfen und die Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit pflegebedürftiger Personen stärken. Pflegebedürftige und im Pflegeprozess eingebundene Personen können diese Applikationen nutzen. Das neue Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) bietet einen rechtlichen Rahmen, digitale Anwendungen in der Pflege erstattungsfähig zu machen und kann als Anreiz dienen, die digitalen Möglichkeiten in der Pflege weiter zu erschließen.
 
Im Januar stellte Ilona Nicklisch, Abgeordnete der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER, eine kleine Anfrage zum Thema „Digitalisierung gegen den Pflegenotstand“. Ilona stellte zuerst Fragen zum Einsatz der Pflegeapps, den Kosten bei der Einrichtung und inwieweit sich die Krankenkassen daran beteiligen würden. Und weiter, Fragen zur Datensicherheit und ob diese Apps barrierefrei oder zumindest in leichter Sprache verfügbar seien.
 
Die Landesregierung verwies auf Paragraphen des SGB XI und geht davon aus, dass die Pflegekassen die Kostenerstattung in vergleichbarer Weise handhaben wie auch bei anderen Pflegehilfsmitteln. Noch liegen der Landesregierung keine systematisch erhobenen Daten vor. Ein erstmaliger Bericht des Spitzenverbandes Bund der Pflegekassen soll erst im Februar 2024 genauere Informationen liefern.
Durch eine Co-Finanzierung des Landes Brandenburg stehen den Krankenhäusern zwar etwa 127,3 Mio. Euro für Maßnahmen bis Ende 2024 zur Verfügung. Und die Digitalisierung im Pflege- und Gesundheitssektor wird durch die DigitalAgentur des Landes Brandenburg in mehreren Projekten unterstützt. Viele Fragen blieben trotzdem ungeklärt.
 
Zu unserem Antrag und der Antwort der Landesregierung geht es hier.

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