Matthias Stefke zum Gesetz der LR: SPD, CDU, Grüne „Gesetz zur Verhinderung Gewalt gegen Frauen“ – 23.03.2023

23. Mrz 2023

Rede von Matthias Stefke in Textform:

Matthias Stefke (BVB/FW):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen und auf der Tribüne! – Da ist er wieder, Herr Berndt. – Ich gehe davon aus, dass wir fraktionsübergreifend jede Gewalt gegen Frauen wie auch grundsätzlich gegenüber jedermann ablehnen und verurteilen. Alles andere wäre für mich jedenfalls nicht nachvollziehbar.

(Beifall AfD)

Der Polizeilichen Kriminalstatistik zufolge gibt es von 2019 zu 2020 bei den Delikten häuslicher Gewalt eine erhebliche Steigerung von ca. 20 % auf über 5 000 Fälle.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das sind im statistischen Durchschnitt 14 Fälle pro Tag und damit 14 Fälle zu viel. Ein Gesetz zur Verhinderung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu schreiben, bedeutet, sich zuvor mit verschiedenen bestehenden gesetzlichen Regelungen auseinanderzusetzen und diese bei der Gesetzesausarbeitung zu berücksichtigen, als da wären das Polizeigesetz, das Kitagesetz, das Ordnungsbehördengesetz, Datenschutzbestimmungen generell und natürlich auch das Grundgesetz.

Es gibt bereits Regelungen auf europäischer und internationaler Ebene, so beispielsweise das „Gesetz zum Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ vom 17. Juli 2017 und das Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2017, wodurch auch Brandenburg aufgefordert ist, seine bisherigen Maßnahmen zum Schutz von Frauen gegen Gewalt auf die Umsetzung der Vorgaben des Übereinkommens der Vereinten Nationen hin zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen.

Ein Gutachten, welches vom Ministerium für Soziales und Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz in Auftrag gegeben wurde, hat hierzu konkretisierende Problembeschreibungen und Empfehlungen ergeben. Dieser Gesetzentwurf greift die Anregungen und Empfehlungen des Gutachtens auf, beispielsweise angemessene Kontakt- und Näherungsverbote oder Schutzanordnungen für Opfer aller in den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen fallenden Formen von Gewalt.

Dies betrifft auch die Ziele der Istanbul-Konvention hinsichtlich passgenauer Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt, die mit der gefährdenden Person nicht oder nicht mehr in einer gemeinsamen Wohnung leben oder leben wollen. Regelungsbedarf gibt es auch hinsichtlich des Personenkreises, bei dem keine bzw. noch keine psychische Erkrankung festgestellt wurde oder der strafbare Nachstellungen, das sogenannte Stalking, unternimmt.

In der Regel wird bei Gewalt gegen Frauen, häuslicher Gewalt oder auch Stalking zuerst die Polizei gerufen, was sie in oft übersichtlichen Situationen vor enorme Herausforderungen stellt – nicht nur psychischer Art, sondern auch eine Vielzahl rechtlicher Fragen. Deshalb ist vor allem auch das Brandenburgische Polizeigesetz anzupassen bzw. um zusätzliche Maßnahmen zu ergänzen. Darüber hinaus sind weitere Landesgesetze an die Bedarfe zum verbesserten Schutz der Opfer von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt anzupassen, um dieses Phänomen insgesamt besser erkennen und verhüten zu können.

(Beifall BVB/FW)

Wie bereits anfangs gesagt, muss dieser mehr als 80 Seiten umfassende Gesetzentwurf – wie das Kitagesetz, das Ordnungsbehördengesetz oder auch das Rettungsdienstgesetz – nun in die parlamentarische Beratung, um von den hauptsächlich Beteiligten und Betroffenen, so sie dazu bereit sind, zu hören, wie praktikabel die beabsichtigten Änderungen sind, beispielsweise bezüglich der elektronischen Aufenthaltsüberwachung bei Hochrisikofällen, der Wohnungsverweise und Rückkehrverbote von bis zu zwei Wochen statt zehn Tagen, der alternativen Unterbringung der gefährdeten Personen in Schutzeinrichtungen oder der Erteilung von Kontaktbeschränkungen, um nur einige zu nennen.

Angesichts der besorgniserregenden und steigenden Zahlen erkennen wir den grundsätzlichen Handlungsbedarf an und stimmen einer Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Kommunales zur Federführung zu.

(Beifall BVB/FW)

Ich muss noch ein Wort an Frau Kotré richten: Wir hören in den Beratungen dieses Parlaments ständig – auch gestern wieder -, wie Sie alle Themen irgendwie mit Migranten in Verbindung bringen.

(Beifall und Zuruf des Abgeordneten Dr. Berndt [AfD]: Ist so!)

Ich will Ihnen einfach mal aufgeben, zu bedenken: Was Sie da tun, unterliegt einem gewissen Abnutzungseffekt;

(Dr. Berndt [AfD]: Das sagen Sie mal den Kommunen!)

es dient nicht dazu, mehr Aufmerksamkeit zu schaffen. Im Gegenteil: Sie lenken die Aufmerksamkeit von den Themen ab, wo sie vielleicht wirklich angebracht ist. Sie sollten sich einmal überlegen, ob das wirklich zielführend ist.

(Beifall BVB/FW sowie vereinzelt SPD, CDU und B90/GRÜNE)

Aber das ist Ihr Problem. – Danke schön.

(Beifall BVB/FW – Zurufe von der AfD)

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