Matthias Stefke zum Tätigkeitsbericht der Parl. Kontrollkommission – 22.03.2023

22. Mrz 2023

Rede von Matthias Stefke in Textform:

Matthias Stefke (BVB/FW):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream! Ich möchte zunächst eine Falschbehauptung von Herrn Berndt korrigieren, damit nicht stehen bleibt, was nicht stimmt: Sie haben in Abrede gestellt, dass der Landtag die Mitglieder der PKK wählt. Sie sprachen davon, dass nur eine PKK gebildet werde, und dann sei es Ihr natürliches Recht, auch hineinzukommen.

(Zuruf von der Abgeordneten Kotré [AfD])

Lesen Sie bitte § 24 des Verfassungsschutzgesetzes. Darin steht:

„Der Landtag beschließt über ihre Größe, die neun Mitglieder nicht übersteigen soll, sowie über ihre Zusammensetzung und wählt das vorsitzende Mitglied, das stellvertretend vorsitzende Mitglied sowie die übrigen Mitglieder. Die parlamentarische Opposition muss angemessen vertreten sein.“

Das ist sie, beispielsweise durch die Kollegin Block und durch meine Person.

(Lachen des Abgeordneten Hünich [AfD])

Für jeden anderen, der sich zur Wahl stellt, gilt: Er braucht eine Mehrheit, um gewählt zu werden. Diese haben die Mitglieder Ihrer Fraktion, die Sie vorgeschlagen haben, nicht erhalten.

Ich komme zu meiner Rede. Pflichtgemäß legt die PKK ihren Jahresbericht vor. Acht Sitzungen haben im Jahr 2022 stattgefunden. Wir wurden regelmäßig über extremistisch motivierte Gewalttaten sowie über die Herstellung des Benehmens für das Tätigwerden des Bundesamtes für Verfassungsschutz informiert, ferner über Maßnahmen von verdeckten Informationsgebenden und Ermittelnden, beispielsweise zu Anlass, Umfang und Dauer von Observationen. – Ich muss etwas abkürzen, weil ich jetzt auf Herrn Dr. Berndt eingegangen bin.

Die Kommission unternahm im vergangenen Jahr mit Mitgliedern des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bayerischen Landtags eine Informationsreise nach München und erörterte aktuelle Themen im Zusammenhang mit der parlamentarischen Kontrolle von Inlandsnachrichtendiensten. Hierbei kamen insbesondere rechtliche Fragen im Zusammenhang mit der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Bayerischen Verfassungsschutzgesetz zur Sprache, die sich maßgeblich mit den Eingriffsschwellen beim Einsatz besonders grundrechtsrelevanter Maßnahmen der Verfassungsschutzbehörden auseinandersetzt, über den Freistaat Bayern hinaus Wirkung entfaltet und Grenzen aufzeigt.

In allen Bundesländern besteht jetzt die Aufgabe, die entsprechende Spezialgesetzgebung mit Blick auf das Urteil auf Rechtskonformität zu überprüfen. Auch wir in Brandenburg stehen vor dieser Aufgabe. Wir werden dies prüfen und das Verfassungsschutzgesetz, wenn nötig, anpassen, weil wir den erklärten Gegnern der Abteilung 5 keinen Vorwand liefern werden, ihre bekannten grundlos behaupteten Vorbehalte weiterhin zu verbreiten.

Ich kann im Ergebnis feststellen, dass unsere PKK seitens des Innenministeriums und der Verfassungsschutzabteilung in einem Umfang und einer Transparenz informiert wird, wie es in Bayern nicht Praxis ist. Abschließend danke ich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der PKK, Herrn Borkowski, unserem Ständigen Bevollmächtigten, Herrn Müller, dem Leiter der Abteilung, sowie dem Innenministerium für die transparente Information sowie allen Kolleginnen und Kollegen der Kommission für die sachliche und von gegenseitiger Achtung geprägte Arbeit. In diesem Gremium spielt Parteipolitik wirklich keine Rolle. Ein Dank auch noch einmal an die ausgeschiedene Vorsitzende Frau Gossmann-Reetz – und alles Gute für Ihre neue Aufgabe als Polizeibeauftragte des Landtags!

(Beifall BVB/FW, CDU, SPD und B90/GRÜNE)

Danke für Ihre Aufmerksamkeit. – Ich habe ein bisschen überzogen. Danke für die Großzügigkeit, Herr Präsident.

(Beifall BVB/FW, SPD, B90/GRÜNE und DIE LINKE)

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