Rede von Matthias Stefke in Textform:
Matthias Stefke (BVB/FW):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! In der Sitzung des Ausschusses für Inneres und Kommunales am 11. Januar dieses Jahres haben wir den Bericht der Landesbeauftragten zum Bereich Datenschutz für das Jahr 2021 wie auch den zum Akteneinsichtsrecht erörtert. Die Stellungnahmen der Landesregierung dazu wurden in der AIK-Sitzung am 8. Februar behandelt, und am 8. März wurden die heute zur Abstimmung vorliegenden Beschlussempfehlungen dazu verabschiedet.
Ich habe mich seinerzeit dazu enthalten – nicht, weil ich die beiden Tätigkeitsberichte der Landesbeauftragten nicht zur Kenntnis nehmen wollte, sondern vielmehr, weil ich die drei bzw. sieben Punkte der Beschlussempfehlung für eine Ansammlung von Selbstverständlichkeiten halte: Der Landtag begrüßt demnach beispielsweise die Stellungnahme der Landesregierung und fordert sie zu einer weiterhin engen Kooperation mit der Landesbeauftragten auf. Oder: Eine konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen der Landesbeauftragten und der Landesregierung führe zu einer weiteren Verbesserung des Datenschutzes der Brandenburger Behörden. Oder: Die Arbeit der Landesbeauftragten sei essenziell dafür, die Brandenburger IT-Infrastruktur sicherer zu machen; das müsse künftig noch stärker im Fokus stehen. – Sorry, aber die Landesregierung hat einen IT-Beauftragten namens Staatssekretär Dr. Grünewald. Bisher bin ich davon ausgegangen, dass das bei ihm in guten Händen ist – deshalb verstehe ich diesen letzten Punkt, ehrlich gesagt, nicht. Die Koalition könnte allerdings etwas dafür tun, dass Staatssekretär Dr. Grünewald sich diesem Thema auch mit vollem Einsatz widmen kann, indem sie den Innenminister auffordert, nach gut drei Wochen nun endlich einmal eine Nachfolgelösung für den unter mysteriösen Umständen in den einstweiligen Ruhestand versetzten Staatssekretär Schüler zu präsentieren.
(Beifall BVB/FW und DIE LINKE)
Die Arbeitsbelastung zweier Staatssekretäre und des IT-Beauftragten kann doch gerade in diesen Zeiten ein einzelner nicht auf Dauer tragen.
Die Beschlussempfehlung zum Tätigkeitsbericht zum Akteneinsichtsrecht habe ich im Innenausschuss sogar als inhaltsleer charakterisiert. Das kann ich angesichts der fünfminütigen Redezeit nur kurz begründen: Auch diese sieben Punkte sind weitgehend eine Auflistung von Selbstverständlichkeiten und Plattitüden, beispielsweise Punkt 2, worin die Landesregierung und die Verwaltung im Anwendungsbereich des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetzes zu einer weiterhin engen Kooperation mit der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht aufgefordert werden. In Punkt 3 wird gewürdigt, dass die Entscheidungen der Verwaltung in einer Mehrzahl der Fälle, die der Landesbeauftragten zur Beschwerde vorgelegt werden, einer Überprüfung standhalten. Also bitte – alles andere würde doch überraschen bzw. Anlass zu echter Sorge geben.
(Beifall BVB/FW)
In Punkt 4 wird die Beratungstätigkeit der Landesbeauftragten begrüßt – sorry, das ist schlicht ihre gesetzlich geregelte Aufgabe.
(Heiterkeit der Abgeordneten Wernicke [BVB/FW])
Punkt 6 lässt aufhorchen, denn hier muss die Landesregierung dazu aufgefordert werden, im Rahmen der Verwaltungsdigitalisierung eine wirksame Gewährleistung des Rechts auf Akteneinsicht als strategisches Ziel in den Fokus zu nehmen. Dies sollte gelebte Praxis sein, und an den eben schon erwähnten IT-Beauftragten, Staatssekretär Dr. Grünewald, sei auch in diesem Zusammenhang noch einmal erinnert.
(Beifall BVB/FW)
Meine Bitte an die Koalitionäre: Sie sollten mit den Problemstellungen im Geschäftsbereich Inneres und Kommunales derzeit wirklich alle Hände voll zu tun haben. Setzen Sie Ihre Zeit doch lieber dafür ein, hierzu Lösungen zu erarbeiten, anstatt sich in floskelhaften Formulierungen zu verlieren. Der AIK hätte auch lediglich empfehlen können, die Berichte der Landesbeauftragten und die Stellungnahmen der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen. Handeln statt begrüßen ist in dieser Zeit angesagt!
(Beifall BVB/FW)
Wir würdigen Ihre Arbeit nicht nur, liebe Frau Hartge. Das ist eine Formulierung, die eher eine gewisse Distanz zum Ausdruck bringt. Nein, wir bedanken uns auch ausdrücklich für die beiden Berichte und die von Ihnen sowie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geleistete beharrliche Arbeit. Wir hoffen, dass Sie uns in den nächsten Jahren in dieser Funktion erhalten bleiben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall BVB/FW)