Die Landesregierung ist nach Recht und Gesetz verpflichtet, Anfragen der Abgeordneten umfassend und nachvollziehbar zu beantworten. Das betrifft auch Fragen, deren Antworten mittels Verweisen auf externe Quellen oder Dritte herleitbar sind. Die Landesregierung muss eine Einordnung vornehmen und die Fragen der Abgeordneten beantworten. Ein reiner Verweis auf ein Gesetz, eine Rechtsvorschrift oder eine Quellenangabe reicht nicht aus.
Zu dieser Einschätzung kommt ein Gutachten des Parlamentarischen Beratungsdienstes (PBD) des Landtages Brandenburg. Zuvor gab es immer wieder Kritik an den Antworten der Landesregierung, die teilweise von mangelnder Substanz und schnellem Abspeisen geprägt sind. Durch die unzureichende Beantwortung folgten oft Nachfragen an die Landesregierung, die bei ordentlicher Beantwortung unnötig gewesen wären.
Auf Anregung der Landtagsfraktion BVB / FREIE WÄHLER beauftragte die Landtagspräsidentin das Gutachten beim PBD, welches nun vorliegt. Auf 49 Seiten bewertet der PBD konkrete Beispiele und führt präzise die Rechte der Abgeordneten auf. Dort heißt es zum Beispiel: „Die Landesverfassung räumt dem Fragerecht des Abgeordneten erhebliches Gewicht ein. Es dient der Kontrolle der Landesregierung sowie der Herstellung von Öffentlichkeit und ist allgemein darauf gerichtet, dem Abgeordneten die für seine parlamentarische Arbeit notwendigen Informationen zu verschaffen.“
Péter Vida, Chef der Landtagsfraktion BVB / FREIE WÄHLER freut sich über die deutlichen Aussagen im Gutachten: „Das ist eine klare Stärkung der Rechte der Opposition. Ausweichende oder unvollständige Antworten der Landesregierung gehören damit hoffentlich der Vergangenheit an. Der Landesregierung ist es zuzumuten, unsere Fragen ordentlich zu beantworten, selbst wenn sie dadurch Mehrarbeit hat.“
Insbesondere rechtliche Fragen dürfen nicht einfach mit Verweis auf das jeweilige Gesetz beantwortet werden. Denn gerade für Nicht-Juristen ist es wichtig, eine Einordnung zu erhalten. Der PBD schreibt in dem Gutachten hierzu: „Der Inhalt von Rechtsnormen muss aber häufig durch methodengerechte Interpretation und dogmatische Durchdringung mithilfe von Rechtsprechung und juristischer Literatur erst mehr oder weniger aufwändig erschlossen und operabel gemacht werden.“
Das Gutachten des PBD geht sogar so weit, dass vernichtete Akten unter bestimmten Umständen zu rekonstruieren sind. Wichtig sei hierbei, eine Abwägung vorzunehmen zwischen Aufwand und dem Informationsinteresse des Abgeordneten.
„Wir nehmen die Landesregierung in die Pflicht und werden unsere Rechte als Abgeordnete einfordern, damit wir unseren Aufgaben nachkommen können. Denn genau das ist unsere Pflicht als Opposition: Der Landesregierung auf die Finger zu schauen, Fragen zu stellen, Aufklärung zu betreiben und Fehlentwicklungen klar zu benennen“, so Vida abschließend.
Lesen Sie das aktuelle Gutachten des PBD hier: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/parladoku/w7/gu/30.pdf