Matthias Stefke zum Bericht zu Überwachungsmaßnahmen der Landesregierung – 25.01.2023

25. Jan. 2023

Rede von Matthias Stefke in Textform:

Matthias Stefke (BVB/FW):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Gäste auf der Tribüne! Der Bericht des Ministers des Innern und für Kommunales an den Landtag über Maßnahmen aufgrund des Brandenburgischen Polizeigesetzes 2021 findet, um es gleich vorab zu sagen, unsere Zustimmung.

Zur Bekämpfung der Gefahren des Terrorismus wurde mit dem 12. Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes vom 1. April 2019 ein eigener Abschnitt geschaffen, der besondere Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des Terrorismus enthält und der der Polizei zusätzliche Maßnahmen ermöglicht, die ich allein aus Zeitgründen nicht alle nenne.

Mit der Schaffung zusätzlicher Maßnahmen war die Auflage verbunden, dass das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung dem Landtag jährlich einen Bericht über jede nach diesem Abschnitt getroffene Maßnahme zu erstatten hat. Der Innenminister kommt mit diesem Bericht der ihm auferlegten Pflicht nach.

Nur vier Bereiche will ich kurz ansprechen, beispielsweise den Bereich der polizeilichen Beobachtung von sogenannten relevanten Personen oder gar Gefährdern. Hier gab es im Jahr 2021statt zehn Fällen wie im Jahr 2020 nur noch vier Fälle aus dem Bereich der politisch motivierten Kriminalität, religiösen Ideologie. Alle Maßnahmen wurden entweder noch im Berichtszeitraum oder im 2. Quartal des Folgejahres beendet.

Bei der Kennzeichenerfassung – regelmäßig ein strittiger Punkt in der Diskussion zur Verbrechensbekämpfung – zeigt sich ein deutlicher Rückgang auf 130 Fälle. Sie erfolgte hauptsächlich, nämlich zu fast 97 %, zur Abwehr einer Gefahr für Leib oder Leben einer Person, beispielsweise zum Auffinden vermisster und suizidgefährdeter Personen.

Zur Videoüberwachung – ein gleichfalls strittiges polizeiliches Instrument; wir haben eben die Position der Fraktion DIE LINKE dazu gehört -: Die einen sagen so, die anderen so. Die Polizei und Vertreter des Ministeriums haben stets deutlich gemacht, dass sie in der Videoüberwachung kein Allheilmittel sehen, sondern sie als ergänzendes Instrument der Verbrechensbekämpfung nutzen. So sehen wir es als Fraktion auch.

(Beifall BVB/FW)

Für alle drei Bereiche, an denen eine Videoüberwachung von öffentlichen Straßen und Plätzen stattfindet – also am Potsdamer Hauptbahnhof, der Slubicer Straße in Frankfurt (Oder) und dem Vorplatz der Stadthalle in Cottbus -, gab es rückläufige Zahlen bei den Straftaten. Bei dem Einsatz technischer Mittel zur Ermittlung des Standortes eines Mobilfunkendgerätes gab es nur noch zwei Fälle, was auch im Bereich der Vorjahre liegt.

Es ist gut und richtig, diese Berichte zu erhalten, um beurteilen zu können, ob Augenmaß oder Maßlosigkeit bei der Nutzung der der Polizei an die Hand gegebenen Instrumente gelten. Wir können in dem hier vorgelegten Bericht Augenmaß erkennen und stimmen ihm deshalb zu.

Mit einem erneuten Dank an alle Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten für ihre engagierte Arbeit schließe ich und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BVB/FW)

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