Matthias Stefke zum Bericht der Landesregierung SPD, CDU, Grüne: „Schutz der niederdeutschen Sprache“ – 26.01.2023

25. Jan 2023

Rede von Matthias Stefke in Textform:

Matthias Stefke (BVB/FW):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen und auf der Tribüne, auch die Jüngsten heute! Vorab sei daran erinnert: Bereits am 25. März 2021 hatte der Landtag der Regierung im Rahmen eines breit getragenen Beschlusses zwei Prüfaufträge mit einem Bezug zur in Brandenburg geschützten Regionalsprache erteilt. Die Regierung sollte unter anderem prüfen, ob ein Gesetz zum Schutz der niederdeutschen Sprache für den Erhalt und die Revitalisierung des Niederdeutschen in Brandenburg sinnvoll ist.

Im Rahmen einer zweiten Landtagsdiskussion am 18. Juni 2021, die dem Erhalt des Niederdeutschen gewidmet war, fasste der Landtag den Beschluss, dass bis zum Ende des Jahres 2021 Eckpunkte des zu erarbeitenden Gesetzes in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur und des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport vorgestellt werden sollen. Diese wurden allerdings mit einjähriger Verspätung erst in Form des Berichts in der November-Sitzung des Landtags im vergangenen Jahr vorgelegt.

Bereits am 23. Juni letzten Jahres hat der Landtag den Schutz und die Pflege der niederdeutschen Sprache in die Verfassung des Landes Brandenburg aufgenommen. Aus dieser Genese heraus wiederhole ich meine Auffassung aus der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur am Mittwoch vergangener Woche, dass ich mir ein früheres Datum zur Vorlage des Gesetzentwurfs gewünscht hätte – ich bin da ganz d’accord mit Frau Kollegin Dannenberg -, damit dies tatsächlich noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden kann. Es gibt ja schon einen Grobentwurf für ein solches Gesetz. Insofern hätten wir uns gewünscht, dass da noch ein bisschen Beschleunigung hineinkommt.

Mit dem heute zu beratenden Prüfbericht in Verbindung mit der Beschlussempfehlung des AWFK wird kein Gesetzentwurf vorgelegt, sondern dem Landtag ein Dokument zur weiteren Entscheidungsfindung übermittelt.

Im Brandenburger Kontext spielen oft drei Fragen eine wichtige Rolle: Erstens. Ist Brandenburg als Nichtküstenland niederdeutsches Sprachgebiet mit relevanten Beiträgen zur Brandenburger Identität?

Zweitens. Was ist der Unterschied zwischen Niederdeutsch und weiteren deutschen Mundarten?

Und drittens. Besteht ein Bedarf an analogen Regelungen zu Schutz und Förderung des Niedersorbischen?

Die kommunalen Spitzenverbände halten eine spezialgesetzliche Regelung derzeit nicht für erforderlich, sprechen sich aber auch nicht explizit dagegen aus. Der Verein für Niederdeutsch hingegen befürwortet eine solche. Der Prüfbericht kommt zu dem Ergebnis, dass ein Gesetz ein möglicher Weg zum Schutz und zur Unterstützung der niederdeutschen Sprache in Brandenburg sein kann, und formuliert dafür entsprechende Eckpunkte.

Die Fraktion BVB / FREIE WÄHLER teilt diese Beurteilung. Die niederdeutsche Sprache ist ein Teil unserer Geschichte und sollte deshalb als Kulturgut für zukünftige Generationen bewahrt werden. Sie wirkt identitätsstiftend und führt viele Menschen zusammen. Brandenburg kann und sollte hier eine Vorreiterrolle einnehmen und als erstes Bundesland rechtliche Regelungen zum Niederdeutschen in einem Gesetz zusammenfassen.

Deshalb nehmen wir den Prüfbericht zustimmend zur Kenntnis und stimmen auch der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 18. Januar dieses Jahres zu und sehen der Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes voller Interesse entgegen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU und der Abgeordneten Schwarzenberg [DIE LINKE])

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