Das Brandenburger Jagdgesetz wird derzeit überarbeitet – die BVB/FREIE WÄHLER Fraktion hat hierzu einen Forderungskatalog erstellt
Die Landesregierung geht davon aus, dass sie einen Waldumbau und die damit einhergehende Waldverjüngung hauptsächlich durch eine Änderung der Bejagungsstrategie von Schalenwild ermöglicht. Folglich ist eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Erhöhung und Erleichterung des Jagdgeschehens im Gespräch. Dieser Ansatz ist grundsätzlich nachvollziehbar. Dennoch sollten in unseren Augen einige Punkte besonders berücksichtigt werden.
Bei der Jagd handelt es sich neben einem naturverbundenen Hobby, vor allem um eine Begrenzungsmethode für heimische Wildbestände und die daran gekoppelte Gesunderhaltung unserer Wälder. Dabei muss das Land das Ziel des Waldumbaus mit dem Erhalt der Waldökologie und dem Tierschutzgesetz vereinbaren. Hier muss ein gutes Gleichgewicht entstehen. Zusätzlich dazu muss während des Jagdgeschehens kontinuierlich die Unversehrtheit von Mensch, Nutz- und Haustier sichergestellt sein. Je mehr Personen in einem Revier jagdberechtigt sind, desto höher ist das Sicherheitsrisiko. Der Schutz von Menschen muss deutlich mehr in den Fokus der Jagd rücken. Immer wieder auftretende Jagdunfälle mit Menschen und Tieren auch bei der Ansitzjagd zeigen: Es braucht einen regelmäßigen und verpflichtenden Nachweis für die Schießleistung sowie einen Sehtest für jagende Personen auch außerhalb der Gesellschaftsjagd. Auch die angewendeten Tötungsmethoden zur Erlösung von verletztem Wild bei der Nachsuche oder verunfallten Tieren sowie die Jagd in Wohngebieten bedürfen einer Überprüfung.
Konkrete Forderungen
Im Rahmen der Überarbeitung des Entwurfes zum neuen Brandenburger Jagdgesetz fordern wir:
- Die Beibehaltung der geltenden Regelungen in Bezug auf die Jagdpacht und Begehungsscheinvergabe
- Eine regelmäßige verpflichtende Erbringung eines Schießleistungsnachweises sowie eines Sehtests der jagenden Personen zu jeder neuen Jagdscheinbeantragung oder maximal alle 3 Jahre
- Ein Untersagen des Jagdgeschehens in befriedeten Bezirken mit Ausnahme von Situationen mit „Gefahr in Verzug“
- Eine Aufnahme der Regelungen zur Jagdhundeausbildung in das Jagdgesetz
- Die Streichung des Muffelwildes aus dem Jagdrecht
- Ein verpflichtendes Mitführen des Bolzenschussapparates bei der Nachsuche sowie das Verbot des betäubungslosen Tötens von Wild unter Einsatz blanker Waffen
- Eine Überprüfung der Schonzeiten hinsichtlich des tatsächlichen Reproduktionszyklus jagdbarer Wildarten
- Die Beibehaltung der Ablenkfütterung, Fütterung zur Eingewöhnung ausgesetzten Wildes sowie der Fütterung zu Notzeiten (Eisdecke, Waldbrände)
Wir werden uns im Landtag dafür einsetzen, dass diese Ziele im neuen Jagdgesetz umgesetzt werden.