Philip Zeschmann zum Einzelplan 11 – Infrastruktur und Landesplanung – 15.12.2022

15. Dez 2022

Rede von Philip Zeschmann in Textform

Dr. Philip Zeschmann (BVB/FW):

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Ein Doppelhaushalt, wie er so wunderschön in die Bücherregale der Regierung passt – eingereiht in die Abteilung Lyrik! Doch sollte er nicht im Regal „Fachbücher“ stehen? Dieser Haushalt ist aber eher von Vers- und Reimform geprägt und basiert nicht so sehr auf Fakten. Ich verweise nur auf das Thema Glaskugel; ich habe noch nicht entdeckt, wo die Finanzministerin sie hat, dass sie so einen Haushalt aufstellen kann. Aber lassen wir das.

Der Vergleich mit der Literatur nimmt kein Ende. Es geht nämlich noch in Richtung Romantasy, zurrt man das Ganze doch gleich auf zwei Jahre fest – dem Reich der Fantasie oder einer funktionierenden Glaskugel, die ich noch nicht kenne – ich bin gespannt, wo sie steht -, sei Dank.

Herr Minister Beermann, Sie haben uns zum Einzelplan 11 schon im Ausschuss mit Kernbotschaften überhäuft, zum Beispiel: Sicherung einer hohen Investitionsquote – trotz oder gerade wegen der aktuellen Konsolidierungszwänge im Haushalt unabdingbar -, Umsetzung von Vereinbarungen des Koalitionsvertrages wie Stärkung der Städtebauförderung und Wohnbauoffensive, mehr Verkehrsleistungen im SPNV und ÖPNV – von dem neuen Netz, das vor ein paar Tagen in Betrieb ging, wurde uns schon eineinhalb Jahre lang gebetsmühlenartig gepredigt -, großes Investitionsvolumen für den SPNV, den ÖPNV, Straßen und Radwege, zusätzliche Einstellungsmöglichkeiten beim Ministerium, beim Landesbetrieb Straßenwesen usw. usw. Wir wurden also überhäuft.

Sind wir jetzt beim Regal für Märchen angekommen? Schauen wir doch ausnahmsweise, was die Fakten sagen. Wenn wir die Ausgaben des Haushalts von 2021 als Index zugrunde legten, werter Herr Minister, käme im Vergleich zu 2023 eine Ausgabenerhöhung von 3,8 % und im Vergleich zu 2024 von 4,9 % heraus. Das ist aber, wie Sie wissen, nicht einmal – auch nicht ansatzweise – ein Ausgleich für die 10 % Inflation, die wir jetzt schon seit fast einem Jahr haben. Und: Der Baupreisindex ist inzwischen um fast 30 % am Markt gestiegen. Das heißt: Die Ansätze, die hier geplant sind, sind in keiner Weise auch nur minimal hinreichend, um wenigstens den Status quo zu sichern.

Gleichzeitig reden Sie aber von einer Wohnraumoffensive. Schon am 4. März dieses Jahres verkündeten Sie, dass im Jahr 2021 Bundes- und Landesmittel in Höhe von 165 Millionen Euro für die Wohnraumförderung zur Verfügung gestellt wurden. Damit wurde mit dem jetzigen Haushalt nicht einmal die Höhe von 2020, nämlich 175 Millionen Euro, erreicht. Damals haben Sie die Förderung von 175 Millionen Euro allein aus Landesmitteln getragen; diese schmelzen Sie jetzt auf 110 Millionen Euro ab.

Wenn Sie das als aktive Unterstützung unserer Städte und Gemeinden im Rahmen einer Wohnraumoffensive sehen, frage ich mich, was Sie dann unter Kürzungen verstehen, die ja sicher in den nächsten Jahren auf uns zukommen werden.

(Beifall BVB/FW – Zuruf: Doppelhaushalt!)

Wer unter diesen Vorzeichen Ihre Unterstützung also für bare Münze nimmt, glaubt auch, dass nach den Neuwahlen des Abgeordnetenhauses von Berlin eine GrünenBürgermeisterin den dann CDU-geführten Verkehrssenat mit dem Rückbau von Pop-up-Radwegen anweist. Aber lassen wir die Ironie beiseite.

Im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung behandelten wir 63 Änderungsanträge, und Sie lehnten sich zurück; sie waren tatsächlich nicht alle von uns. Wir machten Sie aber darauf aufmerksam, dass Sie mit mindestens 15 Millionen Euro per annum – für die betrieblichen Vorgänge im Landesbetrieb Straßenwesen – für ein Mindestmaß an Instandhaltung unserer Infrastruktur verantwortlich sind. Das fordern wir und haben deshalb einen Antrag vorgelegt, damit wir dort wenigstens auf bescheidende 45,8 Millionen Euro kommen.

Vor allem die substanzerhaltenen Maßnahmen sind die Voraussetzung dafür, dass das brandenburgische Straßennetz und die landeseigenen Brücken insoweit gepflegt werden, dass ein verschleißbedingter Totalausfall so lange wie möglich hinausgeschoben werden kann.

(Beifall BVB/FW)

Denn die Gesamtlebensdauer von Brücken und Straßen ist maßgeblich davon abhängig, dass regelmäßig und in kleinen zeitlichen Intervallen Instandhaltungs- und kleine Instandsetzungsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Nichtumsetzung dieser Maßnahmen – werte Kollegen, die noch da sind, aber alle nicht zuhören – führt zwar zu kurzfristigen Einsparerfolgen; langfristig ist diese Strategie aber aufgrund der kürzeren Lebensdauer der Infrastruktur unwirtschaftlich. In diesem Bereich zusätzlich eingesetzte Mittel sind daher eine notwendige und effiziente Investition in die Zukunft. Um den Landesbetrieb zumindest personell und finanziell in die Lage zu versetzen, sich dem enormen Investitionsstau in diesem Bereich entgegenzustellen, sollten mindestens 20 zusätzliche Stellen für Planer geschaffen werden – das haben wir übrigens schon in den Haushaltsberatungen im letzten und im vorletzten Jahr gefordert – und zusätzliche 15 Millionen Euro eingestellt werden, damit das auch umgesetzt werden kann. Diese zusätzlichen Mittel dienen, wie gesagt, substanzerhaltenden Maßnahmen.

Darüber hinaus sind wegen der Teuerungsrate von fast 20 % im Straßenbaubereich insgesamt mindestens 100 Millionen Euro für die Sanierung von Brücken und Straßen einzustellen; ich glaube, wir haben aktuell 72 Millionen Euro, die unter völliger Ignoranz der Baupreissteigerung und der inflationären Entwicklung quasi eingefroren sind.

Dieser Änderungsantrag, für die Haushalte 2023 und 2024 entsprechend mehr einzuplanen, liegt Ihnen also vor, damit wir unsere Landesinfrastruktur, was Straßen und Brücken und natürlich auch Radwege angeht, wenigstens einigermaßen erhalten können und wenigstens der Status quo erhalten bleibt.

(Beifall BVB/FW)

Denn nach der Kleinen Anfrage, die schon erwähnt wurde, müssen von den 1 560 Brücken mindestens 440 dringend saniert und erneuert werden. Und: 5 680 km Landesstraßen haben nach der netzweiten Zustandserfassung eine als nicht ausreichend dokumentierte Fahrbahnoberfläche und müssen dringend instand gesetzt, erweitert oder erneuert werden – das sind offizielle Zahlen. Hier kommt allerdings erschwerend hinzu, dass diese Zustandserfassung nur alle fünf Jahre erfolgt und die eben vorgetragenen Daten von Ende 2018 bzw. 2019 stammen. Wir müssen also davon ausgehen, dass inzwischen erheblich mehr Straßen in katastrophalem Zustand sind und dringend einer Sanierung bedürfen.

Abgesehen vom Investitionsstau bei den landeseigenen Brücken und Straßen leiden auch die Kommunen unter den stetig steigenden Kosten im Baubereich, die ich schon angesprochen habe, und einer über Jahre hinweg vernachlässigten Infrastruktur. Das kommunale Straßennetz beläuft sich auf ungefähr 26 200 km in unserem Land, von denen nach Aussagen des Instituts für Urbanistik ca. 40 % nicht mehr den gesetzlichen Standards entsprechen. Vor allem finanzschwache Kommunen sind seit Jahren nicht mehr in der Lage, ihre Brücken und Straßen in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen oder sie in einem solchen zu halten. Hinzu kommt der zunehmende Güterverkehr – Schwerlastverkehr – mit immer schwereren Lkws, die natürlich auch die kommunalen Straßen belasten und die Brücken in eine Situation bringen, dass wir zunehmend mit punktuellen Totalausfällen in diesem Bereich zu rechnen haben. Was das wirtschaftlich zur Folge hat, habe ich hier schon öfter vorgetragen, das werde ich jetzt nicht weiter ausführen.

Der Investitionsbedarf für das kommunale Straßennetz wird auf 4,5 Milliarden Euro geschätzt. Da diese Summe von den Kommunen auch längerfristig nicht allein aufzubringen ist, sind sie auf Landeszuweisungen angewiesen. Und da frage ich Sie, Frau Walter-Mundt: „Weichen für die Zukunft gestellt“, haben Sie gesagt? Offensichtlich haben Sie die Weichen nicht mal dafür gestellt, die Substanz zu erhalten. Also, von Zukunft kann man hier wirklich nicht reden.

Zur Sicherung des Gesamtverkehrsnetzes sind daher die Ansätze zur Förderung kommunaler Investitionen für den Straßen- und Brückenbau – ebenfalls einer unserer Änderungsanträge – um wenigstens 50 Millionen Euro pro Jahr zu erhöhen. Auch das wird in der eben geschilderten Notlagensituation in dieser Infrastruktur noch nicht ausreichend unterstützen können. Es ist ein kleiner Einstieg, aber wir alle sollten ihn selbstverständlich unterstützen, denn sicher will niemand einem weiteren Verfall der Straßen und Brücken zusehen.

Damit ländliche Strukturen nicht vollständig abgehängt werden, wurden 2021 mit 770 000 Euro – also einem relativ kleinen Betrag für diesen Haushalt – innovative Mobilitätsprojekte über die Richtlinie InnoMOB finanziell unterlegt, die jetzt auf null gesetzt wird.

(Rostock [B90/GRÜNE]: Das stimmt doch gar nicht!)

Das, lieber Herr Rüter – der jetzt draußen ist -, haben Sie vorhin in Ihrer Selbstloborgie natürlich verschwiegen: dass diese Richtlinie jetzt ausgesetzt wird und nicht mehr finanziert ist.

(Zuruf des Abgeordneten Scheetz [SPD])

Dies – diese Richtlinie und diese Mobilitätsprojekte – waren jedoch gerade die einzigen und sehr erfolgversprechenden Ansätze für Modellprojekte zur Neugestaltung der Mobilität in ländlichen Räumen und gaben damit den entscheidenden Anstoß für eine Neuorganisation vor Ort – beispielsweise auch das von Ihnen, Herr Rüter, angesprochene Dalli-Bus-Projekt im Landkreis Oder-Spree, in dessen Kreistag ich seit 2008 sitze, das übrigens zwar vom Kreistag auf Basis dieser Richtlinie und mit diesen Fördermitteln im letzten Jahr beschlossen und aufgebaut wurde, jetzt aber leider eingestellt werden müsste, wenn wir im Kreistag nicht die Entscheidung getroffen hätten, es vollständig weiter mit Kreismitteln zu finanzieren und auszubauen. Ich sage ihn auch, warum das so wichtig ist: weil damit die Möglichkeit besteht, den ÖPNV flächendeckend im ländlichen Raum zu organisieren – mit dem „ÖPNV on demand“, wie es so schön heißt. Das funktioniert sehr gut. Es wurde im Raum Storkow angenommen und wird jetzt auf die Region Bad Saarow ausgeweitet.

(Beifall BVB/FW)

Ich hoffe, dass wir mittelfristig den gesamten kommunalen ÖPNV im Landkreis auf solch ein System umstellen können.

Vizepräsident Galau: Herr Abgeordneter Dr. Zeschmann, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

Dr. Zeschmann (BVB/FW): Nein, danke.

(Zurufe von der AfD: Lassen Sie ihn doch mal!)

– Nein. – Das Problem an der Geschichte ist wie gesagt: Hier werden keine Mittel mehr bereitgestellt. Wir haben jetzt die Situation, dass in anderen Landkreisen ähnliche Modellprojekte eingestellt werden müssen, weil Sie diese Förderung auf null gesetzt haben. Da frage ich auch noch mal: Wo werden hier die Weichen für die Zukunft gestellt, Frau Walter-Mundt? – Offensichtlich wird genau da, wo die Weichen für die Zukunft gestellt werden, nämlich bei solchen innovativen Modellprojekten, der Geldhahn zugedreht, und zwar viel zu früh, bevor es zur flächendeckenden Umsetzung kommt. Deswegen sagen wir: Werte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns endlich unsere Infrastruktur – das hatte ich ausgeführt -, aber auch unseren kommunalen ÖPNV retten, solange er noch da ist.

(Beifall des Abgeordneten Stefke [BVB/FW])

Darüber hinaus sind die Akzente, die dieser Doppelhaushalt bei der Umsetzung einer wie auch immer gearteten „Verkehrswende“ setzt, kaum erkennbar – geradezu erschreckend, weil eigentlich gar nicht vorhanden. Ein schönes Beispiel: Die Koalitionsfraktionen führten dazu aus, die Förderung von Radverkehrsinfrastruktur und eines smarten ÖPNV-Angebots sei für alle Menschen in Brandenburg elementar. Ein Zitat dazu: Mit dem Doppelhaushalt 2023/24 werden weitere Schritte in dieser Richtung ermöglicht. – Hört, hört! Ein Blick in den Haushaltsentwurf zeigt, dass dort ursprünglich stand: Förderung des Radverkehrs: 0 Euro. – Das ist deswegen so spannend, weil im Haushaltsplan, direkt in der Einleitung für die Titelgruppe 70, steht:

„Dabei leistet er“ – der Radverkehr – „wie kein anderer Verkehrsträger einen wesentlichen Beitrag zur Luftreinhaltung, zur Ressourcenschonung und zur Revitalisierung der Städte. Die nachhaltigen Effekte des Radverkehrs auf die Gesundheit und die vorgenannten Aspekte machen ihn zu einem vorrangigen verkehrspolitischen Anliegen.“

Also, im Klartext: Für den für die sogenannte Verkehrswende wichtigsten Verkehrsträger stellt die Landesregierung in ihrem ursprünglichen Haushaltsentwurf 0 Euro bereit. Wo sind hier, Frau Walter-Mundt, die Weichen für die Zukunft gestellt worden? Das kann ich hier nicht so recht erkennen. Ich gebe zu: Ja, wenn die Koalitionsfraktionen in den Haushaltsberatungen nicht aufgewacht wären, stünde da immer noch „0“. Jetzt sind ein paar Euro eingestellt worden, aber auch immer wieder mit dem Hinweis darauf, dass man sich möglichst auf Bundesmittel verlassen wolle.

Ich kann nur noch einmal festhalten: Die Verkehrswende, die Sie propagandistisch nach vorne stellen, ist schon gescheitert. Die Grünen haben selbst vor der Verkehrswende kapituliert. Der CDU-Verkehrsminister hat sie torpediert, siehe RB 63. Das ist alles, was man dazu sagen kann. – Danke.

(Beifall BVB/FW)

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