Matthias Stefke zum Einzelplan 03 – Inneres und Kommunales – 14.12.2022

14. Dez 2022

Rede von Matthias Stefke in Textform:

Matthias Stefke (BVB/FW):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Das Ministerium des Innern und für Kommunales sah sich im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für den Doppelhaushalt 2023/2024 mit Einsparvorgaben in Höhe von 50 Millionen Euro konfrontiert. Bei einem Gesamtvolumen von über 1,7 Milliarden Euro über beide Haushaltsjahre ist das auf den ersten Blick ein verkraftbarer Betrag. Aber man kann zu diesem Urteil – wie bei einer bekannten Waschmittelwerbung – nur bei oberflächlicher Betrachtung gelangen. Porentief unter die Lupe genommen, bietet sich ein anderes Bild.

Nehmen wir als Beispiel den Haushaltsansatz bei Zuweisungen für den Brand- und Katastrophenschutz an Gemeinden und Gemeindeverbände, der von 200 000 Euro auf 50 000 Euro gekürzt wurde. Wenn der Innenminister dazu öffentlich erklärt, irgendwo müsse er ja sparen, dann ist das entweder ein deutliches Zeichen dafür, dass die 50 Millionen Euro eben doch nicht so problemlos zu verkraften sind, mangelndes Gespür für die Notwendigkeit einer auskömmlichen Ausstattung einer der wichtigsten Haushaltstitel im Einzelplan 03 oder eine gewiefte Taktik eines Politprofis in den Haushaltsverhandlungen. Was immer es auch gewesen sein mag, eines ist klar: Der Ansatz war und bleibt deutlich zu niedrig – dies auch, weil Anträge der Opposition, so auch unserer Fraktion, auf Verstärkung mit der Koalitionsmehrheit abgelehnt wurden.

Sie – auch Herr Lakenmacher gerade – argumentieren, dass die Landesregierung den Kommunen in der Vergangenheit immer ihre Aufwendungen für die Waldbrandbekämpfung ausgeglichen habe und dies auch in Zukunft tun werde. Dies ist unter zweierlei Gesichtspunkten bemerkenswert: erstens, weil demzufolge für die Kommunen das Prinzip Hoffnung gelten soll, und zweitens, weil dies unserer Beurteilung nach gegen die Grundsätze von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit verstößt. Ihrer Logik zufolge bräuchten wir ja eigentlich nur einen einzigen Haushaltstitel, aus dem alle Ausgaben aus dem Bereich des Einzelplans getätigt werden. Und wenn der nicht ausreicht, wird auf die globalen Minderausgaben im Einzelplan 20 zurückgegriffen. Dann können wir uns aber die sich über Wochen und Monate erstreckenden mühsamen Haushaltsberatungen sparen. Nein, das Parlament ist der Haushaltsgesetzgeber und hat die Pflicht zu einer den Aufgabenstellungen angemessenen Einzelveranschlagung von Haushaltsansätzen. Ich will die Absurdität Ihres Vorgehens an einem Satz aus den Erläuterungen des Titels 63315 verdeutlichen. Dort heißt es: Um die kommunalen Aufgabenträger bei der Bewältigung von Großschadensereignissen zu unterstützen und sie nicht in finanzielle Zwangslagen durch die Anforderung von Hubschraubern zu bringen, ist eine Unterstützung aus Landesmitteln dringend geboten.

Halten Sie 50 000 Euro für das ganze Land wirklich für ausreichend? Deshalb fordern wir in unserem Sachantrag, diesen Titel ab 2023 dauerhaft mit einer Summe auszustatten, die dem Bedarf Rechnung trägt. Unser damit korrespondierender Änderungsantrag zum Haushalt beläuft sich auf 700 000 Euro. In Anbetracht der diesjährigen Waldbrandsaison – wohlgemerkt einer der heftigsten überhaupt – und des öffentlichen Hilferufs des Ordnungsdezernenten des Landkreises Elbe-Elster sehen wir uns in der Notwendigkeit dieser Anträge bestätigt.

Zu diesem Themenkomplex gehört auch der Ansatz für den Landesfeuerwehrverband, der seitens des Innenministeriums mal eben um 100 000 Euro gekürzt wurde.

Es ist sehr befremdlich, einerseits die Feuerwehrleute bei Veranstaltungen für ihre mitunter auch lebensgefährlichen Einsätze zum Wohle der Gesellschaft zu ehren, ihnen seitens des Ministerpräsidenten und des Innenministers Dank auszusprechen – zuletzt beim Parlamentarischen Abend, den der Landesfeuerwehrverband hier im Oktober ausgerichtet hat -, und ihnen andererseits den Haushaltsansatz um 25 % zu kürzen. Das passt nicht zusammen.

(Beifall)

Das haben Sie dann wohl aufgrund der oppositionellen Änderungsanträge – auch von unserer Fraktion – eingesehen und die Kürzung vollständig zurückgenommen – und das ist gut so.

Man sieht daran, wie zweckmäßig und notwendig die Einzelveranschlagung ist. Andernfalls hätte niemand die geplante Kürzung bemerkt. Gleiches gilt für den Ansatz zur Kampfmittelbeseitigung, den Minister Stübgen um satte 1 Million Euro pro Jahr kürzen wollte. Man kann die Meldungen bezüglich Bombenentschärfungen – vor allem in Oranienburg – gar nicht mehr zählen. Erst am Mittwoch vergangener Woche waren es wieder zwei, die ca. 3 Millionen Euro gekostet haben. Die Munitionsbelastung in unseren Wäldern ist eines der Probleme, weshalb Waldbrände so schwer unter Kontrolle zu bringen sind. Aber man kürzt die Mittel dafür mal eben um gut zehn Prozent. Das verstehe, wer wolle – wir verstehen es jedenfalls nicht. Deshalb haben wir den Antrag gestellt, auch hier die Kürzung vollständig rückgängig zu machen. Die Koalitionsfraktionen haben den Antrag auf Kenia-Fahnen umgeflaggt, und dann ging er durch – so kann es gehen.

Als peinlich muss man es dann aber bezeichnen, wie Sie mit dem Haushaltsansatz zum Einsatznachsorgeteam verfahren sind. Die Koalition bringt in die Juni-Sitzung noch einen gemeinsamen Antrag unter der Überschrift „Das Einsatz-Nachsorge-Team (ENT) im Land Brandenburg besser ausstatten“ ein, belässt den Ansatz aber für 2023 und 2024 bei 20 000 Euro. Unser Antrag auf Erhöhung um 25 % – in dem Fall angesichts eines jährlichen Gesamthaushaltsvolumens von über 15 Milliarden Euro geradezu lächerliche 5 000 Euro – wird abgelehnt. Liebe Koalition, ein Wunsch zu Weihnachten: Bitte sparen Sie sich doch solche Schaufensteranträge im neuen Jahr! Die Sicherheitspartner werden von Ihnen immer gerne gelobt und als wichtige Ergänzung der Sicherheitsarchitektur bezeichnet. Aber mehr Geld für die Ehrenamtlichen, die gerade in dieser Jahreszeit auch Streifenfahrten mit dem eigenen Pkw absolvieren und wie wir alle unter den gestiegenen Benzinpreisen leiden – Fehlanzeige! Wir versuchen es hier heute im Plenum erneut, ihnen via Antrag eine kleine Zulage bei der Aufwandsentschädigung zukommen zu lassen.

Zum Ein- und Ausreisezentrum haben wir häufig im Innenausschuss beraten. Dennoch sind für uns noch immer nicht alle Fragen geklärt. Im Übrigen war und ist Frau Ministerin Lange selbst über den BLB im Zusammenhang mit den Verhandlungen mit dem Bund fachlich in den Vorgang eingebunden. Deshalb bringen wir hier erneut den Antrag ein, den Ansatz mit einem qualifizierten Sperrvermerk zu versehen. Der bisher vorgesehene einfache Sperrvermerk, welcher von der Finanzministerin ohne parlamentarische Beteiligung aufgehoben werden kann, ist aus objektiver Sicht kein ausreichendes Kontrollinstrument.

Das Brandenburg-Paket ist ja noch nicht maßnahmenscharf unterlegt. Wir werden im Innenausschuss sehr genau darauf achten, was bei diesem Paket für die innere Sicherheit und die Kommunen herauskommt.

Zum Schluss möchte ich mich noch einmal bei allen Mitgliedern der sogenannten Blaulichtfamilie – also unseren Polizistinnen und Polizisten, unseren Feuerwehrkameradinnen und -kameraden und auch bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Rettungsdienste sehr herzlich im Namen unserer Fraktion bedanken. Wir schätzen Ihre Arbeit ausdrücklich und bedanken uns dafür. – Ich danke auch für Ihre Aufmerksamkeit.

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