Rede von Ilona Nickisch in Textform:
Frau Ilona Nicklisch (BVB/FW):
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! An allen Versorgungsstandorten im Land Brandenburg finden Sie stationäre, tagesklinische und ambulante Behandlungsangebote, die den Bürgern und Bürgerinnen helfen sollen, akute psychische Störungen zu überwinden und den Lebensalltag in ihrer gewohnten Umgebung wieder befriedigend zu gestalten.
Im Land Brandenburg ist diese Aufgabe auf der Grundlage des Brandenburgischen Psychisch-Kranken-Gesetzes öffentlichen bzw. privaten Trägern widerruflich im Wege der Beleihung übertragen worden. Die zuständige Fachaufsicht ist das Landesamt für Soziales und Versorgung. Das Landesamt für Soziales und Versorgung als nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz gewährt als Dienstleister und Servicepartner vor allem individuelle und institutionelle Leistungen zur Sicherung einer angemessenen Lebensqualität für Menschen mit Behinderungen und pflegebedürftige Menschen bei Ausbildung, Beruf, Freizeit und Wohnen.
In den Zuständigkeitsbereich des Landesamtes für Soziales und Versorgung fällt auch die Fachaufsicht über die öffentlich-rechtliche Unterbringung. Diese beiden Tätigkeitsfelder werden dabei von einem Fachdezernat des Landesamtes für Soziales und Versorgung entsprechend wahrgenommen. Eine kompetente Fachaufsicht ist regelmäßig auch auf einschlägige ärztliche Expertisen angewiesen, und derzeit ist die Fachkenntnis im Landesamt für Soziales und Versorgung aufgrund unterschiedlicher Gegebenheiten – die Begründung steht seitens des Ministeriums noch aus – nicht gewährleistet.
Durch die Gewinnung neuer sinnvoller und aufgabenkritischer Gesichtspunkte im Rahmen der Kooperation der jeweiligen Träger der Institutionen und Gremien, Aufsichtsbehörden und Unterbringungseinrichtungen soll die Zuständigkeit nunmehr in das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit verlagert werden. Durch diese Verlagerung des zuständigen Aufsichtsdezernats vom Landesamt für Soziales und Versorgung in die Gesundheitsabteilung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit werden die landesrechtlichen Vollzugsaufgaben in einer Behörde gesammelt und entsprechend verfügbare Expertisen und Verantwortungen gebündelt. Damit ist ein besserer und effektiverer Verwaltungsvollzug im Bereich des Brandenburgischen PsychischKranken-Gesetzes gegeben.
Eventuell mögliche Auswirkungen bzw. Veränderungen, insbesondere für die nicht in Krankenhäusern und Entziehungsanstalten untergebrachten Bürgerinnen und Bürger, hat das Gesetz nicht, da das für die Fachaufsicht zuständige Dezernat in die bereits bestehende Organisationsstruktur des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit eingegliedert wird. Der Dienstort bleibt, wie Herr Dr. Schierack bereits sagte, in Cottbus bestehen.
Als Fraktion BVB / FREIE WÄHLER sehen wir die Verlagerung der Zuständigkeit in das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit als praktikabel und zweckdienlich an. Wir werden dem Gesetzentwurf daher zustimmen. – Danke.
(Beifall BVB/FW und vereinzelt CDU sowie des Abgeordneten Vogelsänger [SPD])