Blühstreifen: Umsonst gesät – Vertrauen verspielt

14. Nov 2022

Klare Vertragsverletzung durch das MLUK: Zuschüsse für Blühstreifen werden in einer laufenden Richtlinie um 40% verringert!

Die Richtlinie gilt bis 31.1.2.2024 und kann nur im Falle einer Änderung verbindlicher Standards, Anforderungen und Auflagen, die über die bisher im Agrarahmen geltenden Verpflichtungen hinausgehen, angepasst werden. All diese Faktoren liegen nicht vor. Die Anpassung von 700 €/ha auf 390 €/ha bei mehrjährigen Blühstreifen und der Wegfall bei einjährigen Blühstreifen ist aus meiner Sicht willkürlich.

Mit 390 €/ha können die Landwirte nicht einmal diese wertvollen regionalen Blühsaatenmischungen für die Ackerrandstreifen erwerben. Mit dem Anlegen von Blühstreifen machen die Bauern finanzielle Verluste und bleiben auf den Kosten sitzen.

Diese Blührandstreifen sind aber eine der wichtigsten Maßnahmen für die Artenvielfalt und den Insektenschutz, für die Vernetzung mit anderen Biotopen und für die Verminderung des Eintrages von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf die Nachbarbiotope. Naturschutz kostet Geld. An anderer Stelle, bei anderen Projekten und Empfängern ist das MLUK mehr in Geberlaune.

Und noch eins: Das Land Brandenburg fingt 2021 als letztes Bundesland mit der Förderung der Blühstreifen an und hört als erstes wieder auf. Unfassbar.

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