Urteile gegen ortsübliche Gerüche und Geräusche gefährden Dorfleben – Notwendigkeit des Antrags der Landtagsfraktion BVB / FREIE WÄHLER zeigt sich erneut
Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) verurteilte am 5. Oktober 2022 einen Tiereigentümer dazu, seinen Hahn nachts in einen schalldichten Stall zu sperren. Anwohner hatten sich über das Hahnenkrähen beschwert, geklagt und ein „Krähprotokoll“ vorgelegt. Dieses Urteil macht klar: Der Antrag der Landtagsfraktion BVB / FREIE WÄHLER auf Schutz des Landlebens vor Klagen ist notwendiger denn je! Denn es handelt sich nicht um einen Einzelfall. Vor Jahren wurde beispielsweise ein Hofladen in der Gemeinde Kolkwitz gezwungen, mehrere Schafe aufzugeben und den Betrieb der Räucherei massiv zu beschränken. In anderen Fällen wurden Geflügelzüchter per Urteil gezwungen, höchstens zwei Hähne zu halten. Was die Geflügelzucht faktisch unmöglich macht.
Auch der Schaf- und Ziegenhalterverband in Brandenburg kritisiert Regeln und Urteile, die das Landleben massiv erschweren. Nach dem Überqueren einer kleinen Tierherde zum Beispiel müssen die Halter die Straße reinigen, sonst drohen ihnen hohe Bußgelder. Die Haltung von Tieren im Freien mit Weidewechsel lohnt sich da oft nicht mehr.
Der Fraktionsvorsitzende von BVB / FREIE WÄHLER Péter Vida sagt dazu klar: „Viele Bürger wollen statt Massentierhaltung artgerechte Kleingruppenhaltung im Freien. Doch im gleichen Moment werden die entsprechenden Tierhalter so lange vor Gericht gezwungen, bis sie aufgeben. Für uns ist klar: Das Landleben darf nicht weggeklagt werden! Tierhaltung im kleinen Stil und Komposthaufen gehören nun mal zum Dorf!“ Zurecht wurde der Antrag der Landtagsfraktion BVB / FREIE WÄHLER jüngst in den Ausschuss überwiesen. Die Landtagsfraktion BVB / FREIE WÄHLER hofft, dass der Antrag in den kommenden Monaten nach den Beratungen im Ausschuss umgesetzt wird. Brandenburg und Bayern – das auf Initiative der Freien Wähler im dortigen Landtag bereits einen ähnlichen Beschluss gefasst hat – stoßen damit eine Bundesratsinitiative an, die zu einer besseren Rechtsicherheit auf dem Land führen soll.
Zur Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts
Zum Antrag „Kulturgut Sinneserbe schützen – Ortsübliche Gerüche und Geräusche des Landlebens bewahren“ im parlamentarischen Dokumentationssystem