Die Landtagsfraktion BVB / FREIE WÄHLER reicht zur kommenden Sitzung des Landtages einen Antrag ein, damit auch Kitas, Schulen, Seniorenheime und andere sensible Einrichtungen, die nach dem Stichtag 15. Mai 2000 errichtet oder genehmigt wurden, einen angemessenen Schallschutz von der Flughafengesellschaft FBB bezahlt bekommen. Die bisherige Regelung schließt einen Lärmschutz für Neubauten sensibler Einrichtung seit diesem Stichtag aus. Das wird dem enormen Zuzug der vergangenen Jahre allerdings nicht gerecht.
Die Grundstücke der Anrainer-Kommunen des BER werden immer knapper und damit teurer. Der Zuzug erhöht auch den Druck auf das Umland, die passende Infrastruktur, wie Kitas, Seniorenheime etc. bereitzustellen und neu zu bauen. Aufgrund der Verschärfung der Grundstückssituation sind kaum noch Grundstücke zu vernünftigen Preisen verfügbar. Deshalb müssen Träger sensibler Einrichtungen auch auf Grundstücke zurückgreifen, die im Bereich der Lärmschutzzonen liegen. Doch durch die Stichtagsregelung gibt es keinen Anspruch auf die Kostenübernahme von Schallschutzmaßnahmen durch die FBB.
Diese Lücke muss nach Ansicht der Landtagsfraktion BVB / FREIE WÄHLER dringend geschlossen werden. Der stv. Fraktionsvorsitzende und Mitglied im BER-Untersuchungsausschuss, Matthias Stefke, hofft auf Einsicht bei der Regierungskoalition von SPD, CDU und Grüne: „Die über zwanzig Jahre alte Regelung muss an die heutige Zeit angepasst werden. In der Bevölkerung ist kaum vermittelbar, dass sich die hochdefizitäre Flughafengesellschaft FBB am Sponsoring von Veranstaltungen beteiligt, aber kein Geld für den Lärmschutz für unsere Kinder, Senioren und kranken Menschen vorhanden sein soll.“
Ein weiteres Argument zur Unterstützung durch die Flughafengesellschaft sind die massiv gestiegenen Baukosten und die galoppierende Inflation. Die Träger sensibler Einrichtungen müssen jeden Euro dreimal umdrehen und sollen nicht aus Kostengründen am passiven Schallschutz sparen. Unzählige Studien haben klar herausgearbeitet, dass Fluglärm krankmacht und vor allem ordentlicher Schallschutz mögliche Folgen wie z.B. Konzentrationsschwierigkeit und Herz-/Kreislauferkrankungen lindern kann. In diesem Sinne ist passiver Schallschutz also auch eine „volkswirtschaftliche Investition“ in die Gesundheit der Bevölkerung.
In dem Antrag der Landtagsfraktion BVB / FREIE WÄHLER wird die Landesregierung aufgefordert, einen Planänderungsbeschluss für den Planfeststellungsbeschluss des Flughafens auf den Weg zu bringen, damit auch nach dem Stichtag 15.05.2000 errichtete oder genehmigte sensible Einrichtungen unbefristet und unbegrenzt passiven Schallschutz erhalten. Den jahrzehntelangen Ankündigungen aller Regierungen Berlins und Brandenburgs zum angeblich „weltbesten Schallschutz“ müssen endlich auch konkrete Taten folgen.
„Wenn die Menschen schon die Fehler politischer Entscheidungen ausbaden und bezahlen müssen, so ist es doch mehr als angemessen, wenn die Schwächsten in unserer Gesellschaft einen angemessenen Lärmschutz erhalten. Es ist keine schöne Vorstellung, wenn unsere Schul- und Kitakinder selbst bei geschlossenen Fenstern kaum lernen oder spielen können, weil alle paar Minuten ein Flugzeug über die Dächer donnert“, so Matthias Stefke abschließend.
Den Antrag finden Sie hier: