Rede von Philip Zeschmann in Textform:
Dr. Zeschmann (BVB/FW):
Sehr geehrte Frau Vizepräsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger! Die Behandlung der RB 63 im Fachausschuss in der letzten Woche – wir haben eben einige illustre Auszüge gehört – war ein Paradestück über das vollkommene Scheitern jeglicher Verkehrspolitik dieser Koalition, über den Stillstand und den bloßen Machterhalt.
Zuerst war da das Eingeständnis von Herrn Kollegen Barthel – ich hatte es heute bereits in einer anderen Rede angesprochen -, der Koalitionsvertrag von 2019 sei aus einer anderen Zeit – Schnee von gestern! Ziele, Pläne, Versprechen, Vertrauen in die Politik – alles egal!
Dann – das hat Herr Rostock gerade freundlicherweise auch angesprochen – kam auf der Suche nach dem Strohhalm, also dem Alibi-Strohhalm, ernsthaft die Ausführung unter Bezug auf eines dieser Gutachten, dass – jetzt kommt’s – in den 80er-Jahren in Bayern die gleichen Bahnschwellen verbaut worden seien – DDR-Produktion -, die auf dieser Strecke in den 80er-Jahren hier, wo die RB 63 fährt, verbaut worden seien. Sie seien Verursacher für die Unfälle auf der Strecke nach GarmischPartenkirchen. – Man kann sich an zwei Fingern abzählen, dass das schlicht und einfach Unfug ist. In den 80er-Jahren hat man in Bayern garantiert keine DDRSchwellen verbaut; tut mir leid.
Danach stellten sich die verkehrspolitischen Sprecher Herr Rüter und Herr Rostock nochmals bloß, indem sie sagten, sie stimmen gegen diesen Antrag, sie stimmen gegen ihre eigenen Zielsetzungen im Koalitionsvertrag – obwohl sie doch vorher in den Medien und in der Lokalpresse sowie vor Ort erklärt haben, dass sie sich dafür einsetzen. Ich zitiere gern einmal aus der MOZ vom 15. Juli 2022. Darin steht als Unterschrift unter einem Bild:
„Treff am Kaiserbahnhof: Christian Hartphiel (SPD Templin), Sebastian Tattenberg (Stadt Templin), MdL Sebastian Rüter […] wollen, dass der Testbetrieb der RB 63 zwischen Templin und Eberswalde ein weiteres Mal verlängert wird.“
Wohlgemerkt: der Testbetrieb! Das ist exakt der Inhalt unseres Antrags.
Machen wir weiter: Auf der Homepage der Grünen, Kreisverband Uckermark, ist heute noch zu lesen – ich zitiere einmal nur den Kollegen Rostock -:
„Wir brauchen hier eine langfristige Perspektive und Investitionen.“
Genau; und ich habe Ihnen eben aufgezeigt, wie das geht.
„Die müssen dazu führen, dass hier ein ordentlicher Takt gefahren werden kann, mit guten Anschlüssen in Templin und Eberswalde. Dafür werden wir uns weiter einsetzen.“
So. Mit der Ablehnung unseres Antrags auf Verlängerung des Probebetriebes und, daran anknüpfend, die Überführung der Linien in den Landesnahverkehrsplan 2023 bis 2027, dessen Entwurf vorliegt, machen Sie jetzt allesamt genau das Gegenteil dessen, was Sie dort gesagt haben.
Sie werden wortbrüchig. Das muss man noch einmal deutlich unterstreichen, das muss man auch den Menschen in der Region noch einmal deutlich näherbringen.
(Beifall BVB/FW)
Das steht im absoluten Gegensatz zu Ihren Aussagen vor Ort. Leider ist das noch lange nicht alles, was wir an Possen im Ausschuss für Infrastruktur und Landesplanung zu dem Thema erlebt haben, denn als nächste Ausflucht wurde – auch wieder von Herrn Rüter – gebracht, wir würden versuchen, die Entscheidung über diesen Antrag mit einer grundsätzlichen Entscheidung über das Aus des RB 63 gleichzusetzen. Ja, Entschuldigung, was genau passiert denn zum Fahrplanwechsel im Dezember? – Der Zugverkehr wird eingestellt, und es gibt überhaupt keine Perspektive, irgendetwas auszubauen, zu sanieren, zu investieren, es wieder in Betrieb zu nehmen, weil Sie all das nicht beschlossen haben! Kollege Büttner hat es gesagt: Sie haben keinen Entschließungsantrag vorgelegt, und es steht auch nicht im Landesnahverkehrsplan.
Auf der Suche nach weiteren Ausflüchten kam dann noch die Idee auf, uns vorzuwerfen, es stünde ja nicht in unserem Antrag, dass es in den Landesnahverkehrsplan aufgenommen wurde. Dazu habe ich dann nur kurz darauf verwiesen, dass Punkt 2 unseres Antrags ja beinhaltet, Maßnahmen auf der Strecke zwecks Ertüchtigung für mindestens Tempo 80 km/h und einen ganztägigen Stundentakt montags bis freitags zwischen 4 und 23 Uhr und samstags zwischen 5 und 24 Uhr durchführen zu lassen – natürlich mit dem Ziel eines kontinuierlichen Weiterbetriebs.
In den Gutachten, die Sie hier geflissentlich unterschlagen haben, steht: Die Sanierung der Strecke kann, auch wenn Bahnschwellen beschädigt und nicht mehr optimal sind, unter rollendem Rad – so steht es darin – umgesetzt werden. – Wo also ist das Problem? Wir helfen Ihnen hiermit nur, das, was Sie den Bürgern vor Ort – in Täuschung der Leute – versprochen haben, nämlich die Bahn zu erhalten und damit Ihr Koalitionsziel der Verkehrswende wenigstens in der Uckermark zu erreichen, ein klein wenig umzusetzen.
Am Rande könnte ich jetzt noch erwähnen, dass die kommunale Ebene das ja erzwungen hat und mitfinanziert; aber das lasse ich mal weg.
Vizepräsidentin Richstein: Ihre Redezeit ist auch gleich abgelaufen. – Eigentlich ist sie schon abgelaufen, sorry.
Dr. Zeschmann (BVB/FW):
Ich wollte meinen letzten Satz noch bringen. – Abschließend kann ich nur sagen: Auch Herr Rüter hat festgestellt: Wir wollen einen verlässlichen, attraktiven Regelbetrieb auf der Strecke des RB 63. – Dafür ist die Sanierung Voraussetzung; sie kann man bei rollendem Rad durchführen. Wir haben die Machbarkeitsstudie, also die Vorbereitung dazu, beantragt, und zwar in paralleler Fortsetzung des Probetriebs. Sie müssen also nur zustimmen, um genau das, was Sie hier gesagt, was Sie den Menschen vor Ort versprochen haben, auch umzusetzen. – Danke schön.
(Beifall BVB/FW)