Ilona Nicklisch zum Gesetzentwurf von CDU, SPD, Grüne: Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuches – 24.06.2022

24. Juni 2022

Rede von Ilona Nicklisch in Textform:

Ilona Nicklisch (BVB/FW):

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste! Die Zahl armer und von Armut bedrohter Kinder in Deutschland nimmt seit Jahren zu. Aktuell droht jedem fünften Kind in Deutschland Kinderarmut. Dies führt uns deutlich vor Augen, dass wir uns mit aller Kraft dafür einsetzen müssen, armutsgefährdete Familien stärker zu unterstützen. Es müssen Maßnahmen auf den Weg gebracht werden, die nachhaltig zur Bekämpfung und Vermeidung von Kinderarmut beitragen.

Ab Juli erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die von Armut betroffen sind, einen Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich. Um dies im Land Brandenburg umzusetzen, ist es erforderlich, dass Zuständigkeiten und Befugnisse geregelt werden. Damit eine Auszahlung erfolgen kann, muss zum einen dem örtlichen Träger die Zuständigkeit für die Ausführung übertragen werden, zum anderen müssen Regelungen bezüglich Erstattung anfallender Kosten getroffen werden.

Was uns die Koalition allerdings schuldig bleibt, ist die Antwort auf die Frage nach der praktischen Umsetzung. Fällt Mehrarbeit für die Mitarbeiter an? Wie sind Sozialämter im Hinblick auf die datentechnische Vernetzung aufgestellt?

Dass das Land Brandenburg im Hinblick auf die Digitalisierung noch Nachholbedarf hat, ist schließlich nicht von der Hand zu weisen. Eine entsprechende digitale Unterstützung kann dazu beitragen, den Aufwand für die Mitarbeiter möglichst gering zu halten. Daher sollte auch in dieser Hinsicht die Digitalisierung unbedingt weiter vorangetrieben werden.

In der Begründung des Gesetzentwurfs werden anfallende Personal- und Sachkosten in Höhe von 10 000 Euro erwähnt. Wie setzen sich diese konkret zusammen? In diesem Jahr müssen natürlich Bescheide erstellt werden. Inwiefern fallen diese Kosten weiterhin jährlich an, zumal der Betrag doch maximal erhöhte Sachkosten abbilden kann, nicht jedoch Personalkosten? Auch der derzeitige Anstieg der Sachkosten wäre im Übrigen zu berücksichtigen.

Die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf vorgeschlagenen Änderungen sind Grundlage für die Umsetzung des Sofortzuschlags im Land Brandenburg, welcher ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Kinderarmut ist. Dem Gesetzentwurf werden wir natürlich zustimmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall BVB/FW, SPD, CDU und B90/GRÜNE)

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