Änderungsantrag sollte rechtskonforme Kreisumlage sicherstellen – Regierungskoalition lehnt ab

23. Juni 2022

Landesregierung schafft mit neuen Regeln zur Kreisumlage neue rechtliche Probleme – Änderungsantrag der BVB / FREIE  WÄHLER Fraktion soll diese vermeiden

Mit der geplanten Ergänzung des § 65 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) um den Absatz 5 will die Landesregierung eine Korrekturmöglichkeit einer unwirksamen Haushaltssatzung in Bezug auf die Festsetzung der Kreisumlage schaffen.

Hintergrund für diese Änderung dürfte die erfolgreiche Klage der Stadt Zossen gegen den Kreisumlagebescheid 2015 des Landkreises Teltow-Fläming sein. Weitere Klagen der Stadt Zossen bis 2019 sind anhängig und erfolgversprechend. Auch andere kreisangehörige Gemeinden in Teltow-Fläming sind gegen die Kreisumlage ab 2016 in Widerspruch gegangen, was bedeutet, dass durch das Obsiegen Zossens auch die Widerspruchsverfahren für die Kommunen erfolgreich verlaufen werden.

Auch in anderen Landkreisen Brandenburgs haben Kommunen gegen die allgemeine Praxis der Kreisumlagefestsetzung der Landkreise den Rechtsweg beschritten. Dabei ist es eben nicht Intention der widersprechenden und klagenden Gemeinden, dauerhaft keine Kreisumlage zu zahlen, sondern eine angemessene Höhe der Kreisumlage. Viele Kommunen können ihre Aufgaben nur unter größten Anstrengungen  finanzieren und auf der anderen Seite bilden ausnahmelos alle Landkreise Rücklagen in mindestens zweistelliger Millionenhöhe. Sofern Landkreise eine Rücklage bilden können, ist im Umkehrschluss davon auszugehen, dass die Kreisumlage, die als reine Fehlbetragsfinanzierung konzipiert ist, zu hoch bemessen wurde.

Durch die ersten gerichtlichen Erfolge wurde nun erkennbar, dass Landkreisen Rückzahlungen aus der Kreisumlage in mehrstelliger Millionenhöhe drohen. Diese Rückzahlungen dürften die Landkreise in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten führen.

Rückwirkende Änderung schafft Grund für zahllose neue Klagen

Eine rückwirkende Änderung des Kreisumlagehebesatzes heilt das Problem allerdings nur scheinbar und ist, wie vorgelegt, vermutlich rechtlich nicht haltbar. Für die Festsetzung der Kreisumlage ist der Abwägungsprozess der kreislichen und gemeindlichen Interessen durch die Rechtsprechung definiert worden. Es ist daher nicht ausreichend, auf Basis des Jahresergebnisses des angefochtenen Bescheides lediglich einen neuen Hebesatz festzusetzen. Vielmehr muss eine neue Abwägung aller Interessen erfolgen, die aufgrund des damit verbundenen Arbeitsaufwandes rückwirkend kaum zu bewältigen ist.

Gemäß §130 BbgKVerf wird die Kreisumlage von allen kreisangehörigen Kommunen erhoben. Insofern ist dann auch die geänderte Kreisumlage durch Änderung des Hebesatzes gegenüber allen kreisangehörigen Gemeinden wirksam. Demzufolge müssen alle kreisangehörigen Gemeinden einen neuen Kreisumlagebescheid über die rückwirkend geänderte Kreisumlage erhalten.

Zudem wirkt sich eine nachträgliche Änderung der Kreisumlage auch erheblich auf die Jahresabschlüsse der Folgejahre aus. Unter anderem auch deswegen ist eine Vielzahl neuerlicher Widersprüche und Klagen der Kommunen zu befürchten. Der für die Praxis hilfreichere Weg wäre, wenn das für die Kommunen im Land zuständige Ministerium den Landkreisen Handreichungen zur Verfügung stellen würde, die eine rechtssichere Erhebung der Kreisumlage ermöglichen.

Keine Einsicht bei Regierungskoalition

Leider ließ sich die Regierungskoalition von Fakten nicht beeindrucken. Sie lehnte den Änderungsantrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion ab. So schuf sie sehenden Auges Gründe für neue Klagen, die schon bald Gerichte und Kommunen beschäftigen dürften. Und anschließend wegen „unvorhersehbarer“ Folgen Nachbesserungen an den Regelungen notwendig machen.

Link zum Änderungsantrag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion zum „Gesetz zur Änderung stiftungsrechtlicher und weiterer Vorschriften“

 

Redebeitrag Matthias Stefke

Kurzintervention Matthias Stefke

Weitere Beiträge

Bilanz: Bildungspolitik / Schulwege

Bilanz: Bildungspolitik / Schulwege

Bildung ist das höchste Gut. Sie ist von entscheidender Bedeutung für die Zukunft unserer Kinder. Eine gute Bildung ebnet den Weg für persönliches Wachstum, berufliche Chancen und damit für eine...

mehr lesen

Danke für Ihren Besuch

Diese Seite wird nicht mehr gepflegt, bleibt jedoch weiterhin bestehen und gewährt einen Überblick über die parlamentarische Arbeit von BVB / FREIE WÄHLER während der 7. Wahlperiode (2019–2024). Für Fragen und Themenanregungen wenden Sie sich bitte an den Landesverband BVB / FREIE WÄHLER.