Christine Wernicke zum Gesetzentwurf von SPD, CDU, Grüne „Zur Errichtung einer Zweigstelle des Amtsgerichts Frankfurt (Oder) in Eisenhüttenstadt“ – 22.06.2022

22. Juni 2022

Rede von Christine Wernicke in Textform:

Christine Wernicke (BVB/FW):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich würde sagen, Brandenburg lernt es nicht.

(Beifall BVB/FW)

Bahnstrecken werden stillgelegt und überbaut. Schulen und Kitas werden geschlossen, Gebäude und Grundstücke verkauft. Auch Kasernen werden geschlossen und das militärische Material außer Dienst gesetzt. Ein paar Jahre später fehlt all das und muss mit hohen Kosten wieder angeschafft und errichtet werden. All die Jahre wurde die Infrastruktur weggespart, vernichtet und verscherbelt – besonders im ländlichen Raum.

(Beifall BVB/FW)

Und heute geht es weiter. Obwohl die Stadt Eisenhüttenstadt die Talsohle durchlaufen hat und wieder im Wachstum begriffen ist, soll vor Ort ein Gericht geschlossen und zu einer Zweigstelle gemacht werden.

Im Wesentlichen sollen drei Gründe dafürsprechen: Erstens habe man große Schwierigkeiten, die Stellen zu besetzen. So was soll es geben. Aber wenn in der Anhörung im Rechtsausschuss klar wird, dass mit Blick auf die Prognose zum Amtsgericht nicht intensiv recherchiert wurde, weckt das Zweifel.

Ich kann mir gut vorstellen, dass bei einer entsprechenden Perspektive in Eisenhüttenstadt genug Interessenten erreicht werden könnten; denn die Besoldung ist landesweit gleich.

Zweitens seien die Kosten im Hinblick auf die Anzahl der Fälle zu hoch. Ja, das mag sein. Aber auch hier konnte die Landesregierung die Aussage von Frau Schmidt von der Landesjustizgewerkschaft im Rechtsausschuss – man spare erst dann, wenn es keine Außenstelle mehr gebe – nicht wirklich entkräften. Wenn wirklich das Geld das Hauptargument ist, ist die Schließung der Außenstelle nur noch eine Frage der Zeit.

Auch die Investition in das Gebäude ist keine Garantie und führt das Argument der Kosteneinsparung direkt ad absurdum.

Drittens sei die Bearbeitung der Fälle aufgrund fehlender Spezialisierung fehleranfälliger. Diese Begründung des derzeitigen Direktors des Amtsgerichts ist bemerkenswert; denn gerade eine Spezialisierung würde doch den Bestand des Gerichts ermöglichen.

Wie wäre es denn damit, die Verkehrszivilsachen des Landgerichtsbezirks in Eisenhüttenstadt zu verhandeln? Dann wäre man dort dafür spezialisiert. Darüber aber wurde im Vorfeld nicht einmal nachgedacht, weil es – laut Aussage der Landgerichtspräsidentin – dazu keinen Auftrag gab.

Ironischerweise hat dieses Haus vor ein paar Jahren dem Amtsgericht auf Basis derselben Regelung noch ersatzlos Zuständigkeiten im Strafrecht abgesprochen. Und jetzt wundert man sich, dass die Richter weniger zu tun haben!

Die Änderung der bisherigen Struktur wird so viel kosten, dass über Jahre hinweg nicht gespart wird. Strukturänderungen in anderen Bereichen der Landesverwaltung haben dies bewiesen.

Und wer weiß: Die Zeiten sind schnelllebig. Das größte Stahlwerk Europas wurde gerade in Schutt und Asche gelegt. Vielleicht erlebt Eisenhüttenstadt eine Renaissance? Vielleicht kann Eisenhüttenstadt auch von der Energie- und Verkehrswende profitieren – mit Tesla vor der Tür. Ich glaube, in „Hütte“ liegt eine Menge Potenzial.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Zeschmann [BVB/FW])

Vielleicht ärgern wir uns früher als gedacht, dass neben Schienen, Schulen und Schießübungsplätzen auch ein Gericht besser hätte erhalten werden sollen. Wir lehnen den Gesetzentwurf ab.

(Beifall BVB/FW und DIE LINKE)

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