Péter Vida zum Gesetzentwurf von SPD, CDU, Grüne „Änderung des Ordnungsbehördengesetzes“ – 18.05.22

18. Mai 2022

Rede von Péter Vida in Textform:

Péter Vida (BVB/FW):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des OBG vom 19. Juni 2019 wurde Abschnitt 2a – Modellregion Oranienburg – eingefügt. Derzeit ist in § 37c Abs. 2 vorgesehen, die Erprobung der Kampfmittelbeseitigung, einschließlich der Teilkostenerstattung bei Maßnahmen der Grundwasserhaltung nach drei Jahren zu evaluieren, um dem Innenausschuss das Ergebnis bis Ende 2022 vorzulegen.

Die Auswirkungen der Coronapandemie haben den Anlauf der Maßnahmen jedoch spürbar ausgebremst; da gibt es nichts zu deuteln. Die Kampfmittelsuche in der Stadt Oranienburg konnte teilweise nicht in dem Maße stattfinden wie beabsichtigt und nötig, um Evakuierungen einer großen Anzahl von Menschen, insbesondere im unmittelbaren Bereich von kritischer Infrastruktur, Krankenhäusern und Pflegeheimen sowie die Ausbreitung des Virus zu vermeiden. Denn durch die Pandemie wären mögliche Evakuierungen gerade im Hinblick auf Betroffene, vulnerable Gruppen für die Sicherheit und Gesundheitsbehörden eine kaum zu bewältigende Last gewesen.

Wie den Ausführungen des Innenministeriums im schriftlichen Anhörungsverfahren entnommen werden konnte, hat die pandemische Situation infolge der Einschränkungen, die sukzessive Einarbeitung der im Zusammenhang mit der Modellregion neu eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erheblich beschwert. Es gibt seitens unserer Fraktion keinen Grund, daran zu zweifeln.

Weiterhin waren auch im Zuge der Sicherungen, des Arbeits- und Gesundheitsschutzes nach den jeweils geltenden Verordnungen Maßnahmen der Kontaktreduktion zu treffen. So waren betriebsbedingte Zusammenkünfte mehrerer Personen auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren. Und zeitweise durfte sogar bei der gleichzeitigen Nutzung von Räumen durch mehrere Personen eine Fläche von 10 m2 pro Person im Raum nicht unterschritten werden.

Insofern erscheint es begründet und nachvollziehbar, den Zeitpunkt, bis zu dem der Evaluierungsbericht vom Innenministerium vorzulegen ist, zu verschieben. Das hat nichts mit irgendeinem Anerkennen von langsameren Arbeitsprozessen zu tun, sondern das ist einfach eine realistische Einschätzung dessen, was man unter diesen erschwerten Bedingungen machen konnte. Unter diesen erschwerten Bedingungen hätte man einen realistischen Evaluierungsbericht mit einer ausreichenden Stichprobe – wenn auch mit weniger Fallbeispielen – erstellen können. Das gilt unseres Erachtens auch für die Verlängerung der Teilkostenerstattung für Maßnahmen der Grundwasserhaltung. Deswegen stimmen wir dem vorgelegten Gesetzentwurf zu und hoffen natürlich auf baldige Umsetzung und entsprechende Aktivierung, um dann ein repräsentatives Bild im Evaluierungsbericht zu bekommen und daraus weitere Schlussfolgerungen und Maßnahmen für die Zukunft ableiten zu können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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