Rede von Ilona Nicklisch in Textform:
Frau Nicklisch (BVB/FW):
Sehr geehrte Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger! Die Europäische Union hat im Oktober 2016 mit einer Richtlinie den rechtlichen Rahmen dafür geschaffen, dass auch das Land Brandenburg einen barrierefreien Zugang zu den Webseiten und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen zu ermöglichen hat und die gesetzlichen Grundlagen hierfür in Landesrecht überführen muss. In den Ländern Berlin und Brandenburg leben knapp 6 000 Gehörlose, und ca. 40 000 Menschen sind auf die Gebärden- oder Schriftsprache angewiesen. Um diesen Menschen eine bessere Integration in das alltägliche Leben zu ermöglichen, muss das Land Brandenburg bei der Umsetzung von barrierefreien Onlinediensten eine Vorreiterrolle einnehmen.
Das Land Brandenburg hat die gesetzlichen Grundlagen für die barrierefreie Anwendbarkeit von öffentlichen Onlinediensten in einer Verordnung geregelt und nun den ersten Bericht zur Durchsetzung der Barrierefreiheit vorgelegt. Aus diesem Bericht wird ersichtlich, dass das Land Brandenburg grundsätzlich auf einem vernünftigen Weg ist. Es gibt aber auch Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Barrierefreiheit. Verbesserungsbedarf bestehe vor allem bei der Erstellung von Alternativtexten zu Abbildungen, der Tastaturbedienbarkeit und der inneren sowie der äußeren Webseitenstruktur.
Richtig und wichtig ist, dass es Ansprechpartner gibt, die bei der Landesbehindertenbeauftragten Brandenburg angesiedelt sind. Diese Personen helfen den Bürgern und Bürgerinnen zur Not bei der barrierefreien Umsetzung entsprechender Webseiten; denn jeder hat einen gesetzlichen Anspruch auf barrierefrei gestaltete Webseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen. Gerade in einem Flächenland wie dem Land Brandenburg ist eine barrierefreie Nutzbarkeit der Webseiten wichtig.
Mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bis zum Jahr 2025 werden zahlreiche zusätzliche öffentliche Dienstleistungen und Verwaltungsvorgänge im Internet angeboten. Hier hat die Landesregierung noch viel Arbeit vor sich, um alle diese Leistungen barrierefrei anbieten zu können.
Deshalb ist der Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen in diesem Fall zu unterstützen. Zwar denke ich, dass die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes bis 2025 nicht abgeschlossen sein wird; wir müssen aber auch immer im Auge behalten, dass wir mit der Umstellung der Internetdienstleistungen auf die Barrierefreiheit Schritt halten können. Wir dürfen die Menschen, die auf die Barrierefreiheit von Onlinediensten angewiesen sind, nicht abhängen. Deshalb werden wir den Entschließungsantrag der Koalition unterstützen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.