BVB / FREIE WÄHLER Fraktion fordert Überarbeitung des Referentenentwurfs zum neuen Jagdgesetz – sinnvolle Zusammenführung der Vorschläge aus den Stellungnahmen ist dringend erforderlich
Mit dem neuen Jagdgesetz beabsichtigt die Landesregierung alle Bemühungen zur Regulierung von Wildbeständen auf ein ökologisch und wirtschaftlich tragbares Maß zu unterstützen. Die Jagd habe als Nutzung und Populationskontrolle jagdbare Arten den Zielen einer nachhaltigen Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und des Arten- und Naturschutzes zu dienen. So steht es in den Eckpunkten zur Neufassung des Jagdgesetzes für das Land Brandenburg.
Sehr viele Stellungnahmen haben die BVB/ FREIE WÄHLER Fraktion zum Entwurf des neuen Jagdgesetzes erreicht. Dies weisen auf die zahlreichen Probleme und offenen Fragen der geplanten neuen Regelungen hin. In vielen Terminen haben wir uns hierzu auch mit Jägern und Besitzern von Wald- und Ackerflächen ausgetauscht. Ebenso haben die Kommunen uns ihre Bedenken vorgetragen.
Eigenjagd auf kleinen Grundstücken als Sicherheitsrisiko
„Eine Eigenjagd zukünftig bereits auf einer Fläche ab 10 Hektar zu erlauben ist sehr kritisch“, so die Landtagsabgeordnete Christine Wernicke (BVB / FREIE WÄHLER, Mitglied des Ausschusses Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz). Die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion befürchtet die Zersplitterung der Jagdausübung und die daraus entstehende Unübersichtlichkeit. Hinzu kommt ein erhöhtes Sicherheitsrisiko für Spaziergänger und Jäger. Die geplanten kleineren Jagdbezirke würden sich zudem negativ auf die Arbeit der in der Vergangenheit bewehrten Jagdgenossenschaften auswirken.
Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Grüne) hat zwar nach vielen Stellungnahmen und Protesten, den Entwurf vorläufig gestoppt und eine Überarbeitung angekündigt, aber allein mit einer Änderung der 10-ha-Regel ist es nicht getan.
Notwendige Regelungen fehlen
BVB / FREIE WÄHLER kritisiert, dass der vorliegende Entwurf die Belange der offenen Landschaft ignoriert und eine generelle Fütterung von Wild verbieten soll. Auch die Beizjagd wird nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem fehlt es dem Gesetzesentwurf häufig an klaren Aussagen. „Es fehlen Regelungen zu befriedeten Gebieten in Zusammenhang mit Landschaftspflege und dem Naturschutz, zum Tierschutzrecht bei der Aufnahme verletzter oder verwaister Wildtiere oder zum Erlösen von Tieren, die Opfer eines Unfalls wurden.“, so Wernicke.
Maßnahmen zum Naturschutz sowie zum Tier- und Artenschutz müssen in dem neuen Jagdgesetz klar definiert sein. Die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion setzt sich daher für ein Miteinander der Akteure im ländlichen Raum ein. „Wir fordern einen sachlichen und neutralen Dialogprozess zwischen Waldeigentümern, Jägern, Landwirten, Jagdgenossenschaften, Jagdbehörden und Kommunen. Nur so kann Brandenburg sicherstellen, dass das neue Jagdgesetz auch praktikabel wird.“, so Wernicke.