Bundesregierung kündigt an, zukünftig generell auch in Landschaftsschutzgebieten Windkraftanlagen zu erlauben – wir haken bei der Landesregierung nach
Die Bundesregierung aus SPD, FDP und Grünen hat sich auf ein Eckpunktepapier zur Beschleunigung des Ausbaus der Windkraft geeinigt. Vorgesehen hat sie darin auch, dass „Windkraftanlagen künftig generell auch in Landschaftsschutzgebieten erlaubt seien“, so die Tagesschau wörtlich. Drohen uns demnächst Windparks auch im Spreewald oder im Ruppiner Wald- und Seengebiet? Wir lehnen solch rücksichtlose Planungen ab. Wenn in einem Landschaftsschutzgebiet 250 Meter hohe Windräder errichtet werden, kann von Landschaftsschutz keine Rede mehr sein. Zudem will die Bundesregierung die Schutzbereiche um die Horste von Greifvögeln reduzieren – etwa beim Rotmilan von 1.000 Metern auf 500 Meter. Während der windkraftnahe BUND noch mehr Abstriche beim Artenschutz fordert, gab es vom NABU Protest.
Die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion wird mit einer Kleinen Anfrage nachhaken, wie die Landesregierung mit diesen neuen Vorgaben aus der Bundesregierung umgehen will. So werden wir beispielsweise nachfragen, ob sie Landschaftsschutzgebiete zum Standort für Windkraftanlagen machen will und falls ja, welche Landschaftsschutzgebiete sie dafür vorsieht. Wir werden über die Antwort der Landesregierung hier informieren.
Alles auf Windkraft – ausgerechnet die Grünen lassen den Artenschutz fallen – WELT 04.04.2022