Péter Vida zum Gesetz von SPD, CDU, Grüne Errichtung einer Zweigstelle des Amtsgerichts Frankfurt(Oder) – 23.03.2022

23. Mrz 2022

Rede von Péter Vida in Textform:

Herr Abg. Vida (BVB/FW):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Geschlossen ist ein Gericht schnell, aber so schnell kommt ein geschlossenes Gericht nicht zurück. Zudem kostet auch eine Schließung und die Integration des Betriebs in ein anderes Gericht viel Zeit. Und stellt sich dann später heraus, dass eine gegenläufige Entwicklung bereits im Gange war oder andere Lösungen in Sicht waren, wären erhebliche Ressourcen verschwendet worden.

Machen wir uns nichts vor – da hat meine Vorrednerin Frau Block auch recht -: Eine Zweigstelle kann mittelfristig durchaus eine „Schließung light“ bedeuten. Sehen Sie es mir nach: Uns sitzt immer noch die Hoffmann’sche Arbeitsgerichts-Kahlschlags-Reform in den parlamentarischen Knochen. Wir dürfen es uns daher hier nicht zu einfach machen.

(Zurufe)

– Ich denke, das bekomme ich jetzt als Redezeit obendrauf.

Meine Damen und Herren, der Wert eines Gerichts erschöpft sich nicht in der reinen Fallzahl. Ja, geringe Fallzahlen frustrieren die Richter, und in der Tat ist die Verwaltung eines Gerichts mit geringen Fallzahlen pro Fall teurer als bei einem größeren Gericht. Aber ein Gericht ist mehr als das: Es ist ein Symbol für den Zugang zum Recht. Jeder Rechtsuchende, der nicht den Weg zur Antragsstelle findet, ist einer zu viel. Jede Partei, die den Rechtsweg scheut, weil der Weg weiter ist, als der Klagegegenstand wert erscheint, ist ein Bürger mehr, der sein Recht nicht wahrnimmt, und das kann uns nicht zufriedenstellen.

Meine Damen und Herren! Gerade Amtsgerichte mit ihrem umfangreichen Leistungsspektrum – wenn auch nicht verwaltungsgerichtliche Verfahren, das stimmt -, von der Rechtsantragsstelle über das Registergericht zum Grundbuchamt und dergleichen, sind die Speerspitze der alltäglichen Judikative in der Fläche. Wir tun gut daran, diese wichtige Säule unseres Staates nicht einfach zu opfern und das umfassende Angebot auch nicht zu kürzen.

Es ist daher zwingend zu prüfen, ob wir dem durch einzelne Maßnahmen entgegenwirken können. Nur dann, wenn alle Alternativen ausgeschöpft sind, sollten wir über eine Auflösung bzw. Eingliederung des Amtsgerichts Eisenhüttenstadt ernsthaft nachdenken. Eines will ich an dieser Stelle durchaus einräumen, und das gehört zur Wahrheit dazu, nämlich dass die Zahlen in der Tat dramatisch niedrig sind, insbesondere in Relation zur Bevölkerungszahl. Eine Trendwende ist aktuell, wenn man den vorgelegten Zahlen glauben darf – und daran habe ich überhaupt keine Zweifel -, nicht in Sicht.

Newsletter abonnieren

Noch mehr Infos, Hintergründe und regelmäßige Umfragen zu wichtigen Themen.

 

Weitere Beiträge

Bilanz: DDR-Garagen

Bilanz: DDR-Garagen

Um die klassische Eigentumsgarage aus DDR-Zeiten hat es vielerorts in Brandenburg zuletzt erheblichen Wirbel gegeben. Grund dafür ist das Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG) welches 1995 in...

mehr lesen