Péter Vida zum Gesetzentwurf von SPD, CDU, Grüne zur Änderung des Brandenburgischen Ministergesetzes -23.02.2022

23. Feb. 2022

Rede von Péter Vida in Textform:

Herr Abg. Vida (BVB/FW):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Minister! Das Vertrauen in staatliche Entscheidungsfindungsprozesse ist eine wichtige Währung, und aus immer wieder gegebenem Anlass – ob nun innerhalb oder außerhalb Brandenburgs – besteht die Notwendigkeit, hierfür eine Regelung zu treffen – eine Regelung, die eine Abwägung vornimmt, einem Minister auch nach dem Ausscheiden aus dem Amt die Arbeitsleistung, die Wahrnehmung von Funktionen, Aufgaben und Arbeitsaufträgen auf der einen Seite zu ermöglichen, auf der anderen Seite die Nichtbeeinflussung von Entscheidungsprozessen – auch nicht im Nachhinein – mit einem Makel zu versehen. Hier gilt es, eine faire Abwägung vorzunehmen und Regelungen zu treffen, die diese beiden Interessen fair gegeneinander gewichten.

Das ist hier durchaus gut gelungen, das ist hier durchaus gut geregelt, und ich glaube, damit kann man in Brandenburg leben. Das ist auch ein richtiger Schritt, der – zugegebenermaßen – nicht so weit geht, wie wir als BVB/Freie Wähler das im Bereich Good Governance immer wieder gefordert haben, nämlich neben sinnvollen, überprüfbaren Karenzregeln auch einen wirklich nachvollziehbaren legislativen und exekutiven Fußabdruck zu regeln, und nicht – wie die Ministerin und Chefin der Staatskanzlei ausführte -, Brandenburg stehe ganz gut da, weil wir auf Platz 2 seien. Deutschlandweit sind nämlich alle ganz schlecht, und man kommt bereits mit 32 von 100 % auf Platz 2. Das ist natürlich überhaupt kein befriedigender Zustand. Auch ein echtes Lobbyregister mit Durchgriffsmöglichkeiten – nicht bloß eingescannte Seiten in einer Datei in den Archiven des Landtages – fehlt. Es geht hierbei auch nicht um Misstrauen, sondern um Transparenz, um die Sicherstellung, dass man über jeden Zweifel erhaben ist. Das heißt, Vertrauen in die Politik bzw. in die Entscheidungsfindungsprozesse der Politik sicherzustellen oder da, wo es nötig ist, auch wiederherzustellen.

Aber: Über jeden Zweifel erhaben zu sein heißt auch, dass man das zu berufende Gremium bzw. das Gremium, das sich darum kümmert, fair besetzt. Das heißt, dass man die Opposition einbezieht, natürlich den Landtag auswählen lässt und nicht, dass die Mitglieder der Regierung, also die Leute, über die dann entschieden wird, die Leute berufen, die dann berufen sind, über sie zu urteilen oder darüber, ob die und die Funktion möglich ist oder nicht. Es geht nicht darum, der Opposition irgendwelche Posten zu geben, sondern sie in den Prozess, in die Auswahl einzubeziehen und sicherzustellen, dass man auch da über jeden Zweifel erhaben ist. Genau das ist in dieser Regelung nun mal nicht abgebildet.

Nun mag es sein, dass all das ehrenwerte Leute sind – mit Verdienstorden – und alles super ist. Aber darum geht es überhaupt nicht. Es geht auch hier nicht um Misstrauen gegenüber diesen Leuten – ich maße mir da gar kein Urteil an -, sondern um Transparenz und Nachvollziehbarkeit und darum, dass man über jeden Zweifel erhaben ist und die Größe zeigt, dass man eben nicht selbst die Leute aussucht, sondern ein anderes Gremium, das laut Verfassung eigentlich dazu berufen ist, beauftragt, die Regierung zu kontrollieren. – So weit die Theorie, die Praxis sieht manchmal anders aus.

Genau deswegen braucht es kein Gremium, das sich die Regierung selbst aussucht, sondern ein Gremium, das der Landtag, der die Regierung kontrolliert, aussucht.

Dieser Kritikpunkt bleibt, den wollen Sie nicht ausräumen, das wollen Sie nicht korrigieren. Deswegen werden wir uns ebenfalls enthalten. – Vielen Dank.

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