Matthias Stefke zum Gesetzentwurf von SPD, CDU,Grünen Änderung des Ordnungsbehördengesetzes 23.02.22

23. Feb. 2022

Rede von Matthias Stefke in Textform:

Herr Abg. Stefke (BVB/FW):

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Ordnungsbehördengesetzes vom 19. Juni 2019 wurden die rechtlichen Voraussetzungen zum Tätigwerden des Kampfmittelbeseitigungsdienstes als Sonderordnungsbehörde auf dem Gebiet der Modellregion Oranienburg geschaffen bzw. erweitert.

Die Regelungen, einschließlich der Teilkostenerstattung für Maßnahmen der Grundwasserhaltung, sind von dem für Inneres zuständigen Ministerium nach dem bisher gültigen Gesetz nach drei Jahren zu evaluieren, und das Ergebnis ist bis spätestens Ende dieses Jahres dem für Inneres zuständigen Ausschuss des Landtages in Form eines Evaluierungsberichts vorzulegen.

Die Auswirkungen der Coronapandemie haben nach Angaben der Landesregierung den Anlauf der Maßnahmen jedoch spürbar ausgebremst. Die Kampfmittelsuche in der Stadt hat teilweise nicht stattgefunden, um größere Evakuierungen und damit eine mögliche Ausbreitung des Virus zu vermeiden.

Infolgedessen ist es begründet und nachvollziehbar, den Zeitpunkt, bis zu dem der Evaluierungsbericht vom Ministerium des Innern und für Kommunales vorzulegen ist, zu verschieben. Dies gilt auch für die Verlängerung der Teilkostenerstattung für Maßnahmen der Grundwasserhaltung.

Die Verlängerung zumindest des Evaluierungsberichtes bis zum Ende des Jahres 2024 hingegen erschließt sich uns nicht. Die Gefährlichkeit der Pandemie ist rückläufig, und das gesellschaftliche wie geschäftliche Leben auf allen Ebenen kehrt zur Normalität zurück. Somit dürfte jetzt wieder ein regelmäßiger Austausch zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kampfmittelbeseitigungsdienstes und der Stadt Oranienburg möglich sein.

Im Übrigen konnte gemäß der Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des Kollegen Lüttmann im Jahr 2020 gegenüber 2019 trotz der Pandemielage eine deutlich größere Fläche abgearbeitet werden. Wir sehen hier einen gewissen Widerspruch zwischen dieser Antwort und der Problembeschreibung in Punkt A des Gesetzentwurfes.

Unserer Überzeugung nach sollte ab diesem Frühjahr die Kampfmittelbeseitigung wieder verstärkt betrieben werden, erst recht in Oranienburg, wo noch ca. 260 Blindgänger mit Langzeitzündern vermutet werden. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst hat schließlich wegen der Modellregion Oranienburg auch einen Personalaufwuchs erfahren. Die Gewährleistung der Sicherheit der Bevölkerung duldet keinen Aufschub.

Wir werden trotz der geäußerten Bedenken der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Inneres und Kommunales zustimmen. Ich danke namens unserer Fraktion allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kampfmittelbeseitigungsdienstes für ihre extrem gefährliche Arbeit. Jede Entschärfung findet unter Lebensgefahr statt. Ihre Angehörigen bangen beinahe täglich um die körperliche Unversehrtheit oder gar um das Leben dieser Menschen. – Ich danke auch für Ihre Aufmerksamkeit

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