Rede von Matthias Stefke in Textform:
Matthias Stefke (BVB/FW):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer an den Bildschirmen! Der Bericht des Ministers des Innern und für Kommunales an den Landtag über Maßnahmen aufgrund des Brandenburgischen Polizeigesetzes 2020 findet – um es vorab zu sagen – unsere Zustimmung.
Zur Bekämpfung der Gefahren des Terrorismus wurde mit dem Zwölften Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes vom 1. April 2019 ein eigener Abschnitt geschaffen, der besondere Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des Terrorismus enthält und der der Polizei das Ergreifen zusätzlicher Maßnahmen ermöglicht, die ich allein aus Zeitgründen nicht alle nennen werde. Mit der Schaffung zusätzlicher Maßnahmen war die Auflage verbunden, dass das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung dem Landtag jährlich einen Bericht über jede nach diesem Abschnitt getroffene Maßnahme zu erstatten hat. Der Innenminister kommt mit diesem Bericht der ihm auferlegten Pflicht nach.
Nur vier Bereiche will ich kurz ansprechen, beispielsweise den Bereich der polizeilichen Beobachtung sogenannter relevanter Personen oder gar Gefährdern. Hier gab es zehn Fälle. Das war ein Anstieg um 100 %. Hier muss man sich die Steigerung aber nicht in Prozent-, sondern in absoluten Zahlen anschauen. Alle Maßnahmen wurden entweder noch im Berichtszeitraum oder im ersten Quartal des vergangenen Jahres beendet.
Die Kennzeichenerfassung ist regelmäßig ein strittiger Punkt im Rahmen der Diskussion über die Verbrechensbekämpfung, wie wir hier auch gestern wieder erlebt haben. Mit nur noch drei Fällen ist hier ein starker Rückgang zu verzeichnen, der sich durch eine auch datenschutzrechtlich begründete Änderung der Anwendungspraxis erklären lässt. Ich empfehle uns übrigens – Frau Block hat die Debatte dazu im Innenausschuss schon angekündigt -, das mit Augenmaß anzugehen. Der Datenschutz muss natürlich in jedem Fall beachtet werden, aber auch die Kriminalitätsbekämpfung oder andere Aspekte sollen nicht außer Acht gelassen werden. Ich glaube, wenn die vermisste Rebecca über das KESY-System gefunden worden wäre, würden wir hier heute ganz anders darüber diskutieren.
Die Videoüberwachung ist gleichfalls ein strittiges polizeiliches Instrument. Die einen sagen so, die anderen so. Ich will diese Debatte aus dem Innenausschuss hier nicht nachzeichnen oder fortführen. Die Polizei und Vertreter des Ministeriums haben stets deutlich gemacht, dass sie in der Videoüberwachung kein Allheilmittel sehen, sondern sie als ergänzendes Instrument der Verbrechensbekämpfung nutzen. So sehen wir es als Fraktion auch.
Bei dem Einsatz technischer Mittel zur Ermittlung des Standorts eines Mobilfunkendgerätes gab es drei Fälle, womit die Zahl im Bereich der Vorjahreswerte liegt.
Es ist gut und richtig, diese Berichte zu erhalten, um beurteilen zu können, ob Augenmaß oder Maßlosigkeit bei der Nutzung der Instrumente vorherrschen. Wir können in dem vorgelegten Bericht eine Nutzung mit Augenmaß erkennen und stimmen ihm deshalb auch zu. Mit einem Dank an alle Polizeibeamten für ihre Arbeit zu unser aller Sicherheit gerade in dieser schwierigen Zeit schließe ich und danke für Ihre Aufmerksamkeit.