Rede von Christine Wernicke in Textform:
Frau Wernicke (BVB/FW):
Wenn ich jetzt auch noch Redezeit bekomme, bin ich sehr zufrieden. – Vielen Dank, Herr Präsident, für die dreimalige Ankündigung.
Sehr geehrte Abgeordnete! Wie eingangs in dieser Diskussion bereits ausgeführt, soll mit diesem Gesetzentwurf eine sachgerechte und ressourceneffiziente Lösung gewählt werden, die es ermöglicht, die Struktur des bislang zuständigen LELF zu straffen. Dieser Schritt erscheint durchaus nachvollziehbar, wenn man bedenkt, dass die Abgabe dieser Aufgabe an die Kammern in den meisten anderen Bundesländern die gelebte Praxis darstellt und sich teils – außer in Mecklenburg – bewährt hat.
Dennoch gab es im Rahmen der ersten Lesung dieses Gesetzentwurfs im Ausschuss auch kritische Stimmen. Ich möchte an dieser Stelle explizit die ablehnende Stellungnahme des Landesbauernverbandes erwähnen. Dieser kritisiert unter anderem, dass den IHKs die inhaltliche Sachkunde fehle, um das Thema Landwirtschaft angemessen gutachterlich betreuen zu können. Das ist ein durchaus nachvollziehbares Argument von dem fachlich wichtigsten Verband.
Gegenwärtig übernehmen die IHKs in Brandenburg bereits in etwa 280 Sachgebieten die Prüfung von Sachverständigen. Dabei ist es schlicht illusorisch zu erwarten, dass die einzelnen Kammern imstande sind, in all diesen Sachgebieten die nötige Fachkompetenz vorzuhalten. Hier spielt aber die bundesweite Vernetzung der IHKs eine entscheidende Rolle, die künftig analog auch für das land- und forstwirtschaftliche Sachverständigenwesen Anwendung finden kann. Statt wie derzeit auf Sachverständige im Land zu setzen, ist es so möglich, die bundesweite Kompetenz von Experten zurate zu ziehen.
Ich war ein wenig irritiert. Ich kenne die IHK Ostbrandenburg. Sie wird in der Begründung des Gesetzentwurfs überhaupt nicht erwähnt. Aber die IHKs in Brandenburg sind gut aufgestellt, zumal sie über das juristische Know-how für das Sachverständigenwesen bereits verfügen. Die Qualität und Aktualität können so sogar noch verbessert werden.
Weiterhin hat der Landesbauernverband Sorge bezüglich der Beitragsstabilität geäußert und den Umgang mit landwirtschaftlichen Genossenschaften und Einzelbetrieben angemahnt, da diese bisher noch nicht von den IHKs vertreten werden. Das mag für die landwirtschaftlichen GmbHs und Aktiengesellschaften, die zunehmend landwirtschaftsfremden Investoren gehören, zwar ärgerlich sein …
(Unruhe bei der SPD)
– Darf ich die SPD um Ruhe bitten? – Danke. …
aber gesetzlich ist dies zutreffend; denn landwirtschaftliche Genossenschaften und die Einzellandwirte müssen sich nicht ins Handelsregister eintragen. Sie unterliegen deshalb auch nicht der Gewerbesteuerpflicht und sind deshalb auch nach dem Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern, übrigens einem Bundesgesetz, nicht Mitglied in den IHKs. Trotzdem können die landwirtschaftlichen Genossenschaften und Einzellandwirte die Leistungen der Sachverständigen in Anspruch nehmen.
Aus Sicht der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER sind die mit dem Gesetzentwurf angestrebten Neuregelungen praktikabel und durchaus vernünftig, vernünftig auch deshalb, weil damit dem Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung mehr Möglichkeiten eingeräumt werden, nicht nur, um die Struktur zu straffen, sondern auch, um seinen eigentlichen Kernaufgaben nachzukommen.
Wir werden dem Antrag zustimmen.