Rede von Péter Vida in Textform:
Abgeordneter Péter Vida (BVB/FW):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Entgegen allen Erwartungen werde ich in dieser Debatte nichts Revolutionäres beitragen können. Dennoch möchte ich meine Redezeit hier nutzen.
Es ist prinzipiell richtig und auch notwendig, das Landesbeamtengesetz zu ändern. Ich glaube, dass mit allen in Betracht kommenden Mitteln versucht werden muss, die Personalentwicklung voranzutreiben. Das betrifft zum einen die Einstellungen und zum anderen das Bemühen, Stellen attraktiver zu machen, aber es geht, wenn es angezeigt ist, auch darum, das Einstiegsalter anzupassen. Ich denke, hierbei ist es notwendig, die Hinweise von Verbänden und Gewerkschaften zu berücksichtigen, und zwar nicht nur ungefähr, sondern möglichst genau.
Der Bund der Strafvollzugsbediensteten und die Deutsche Justiz-Gewerkschaft unterstützen in der Tat den Vorschlag, die Obergrenze anzuheben. Deswegen gibt es daran auch nichts auszusetzen. Ich glaube, insgesamt ist die Altersbegrenzung, wie sie hier geregelt wird, etwas, was der demografischen Entwicklung Rechnung trägt. Die Einschätzung der im allgemeinen Vollzugsdienst Tätigen stützt diese Sichtweise auch. Und dass wir hier die Altersgrenzen entsprechend anpassen, spiegelt auch die Lebensrealität wider. Ich glaube auch, das Berufsbild insgesamt gibt es her, die Obergrenze so zu regeln. Deswegen ist das prinzipiell zu begrüßen.
Allerdings sehen auch wir die Absenkung des Eintrittsalters auf 18 Jahre – also die Absenkung der unteren Altersgrenze – beim Vorbereitungsdienst sehr kritisch; denn ob man in dem Alter den Reifegrad für den Umgang mit dieser durch erhebliche Belastungen gekennzeichneten Situation hat, ist schon fraglich. Es geht auch nicht darum, ob der Einzelne dem gewachsen ist und ob der Einzelne den Test besteht – das mag alles sein -, sondern bei einer gesetzlichen Regelung muss man vom abstrakten Regelfall ausgehen. Das ist immer so. Da ist es nun einmal so, dass man in dieser doch mit besonderen Belastungen einhergehenden Situation im Regelfall davon ausgehen muss, dass ein 18-Jähriger dem nicht unbedingt gewachsen ist.
Hinzu kommt, dass wir es, wenn es um 18- bis 21-Jährige geht, nicht mit Erwachsenenstrafrecht zu tun haben müssen. Nun hat der Vorschlag der Linken, das Einstiegsalter auf 20 Jahre zu senken, zur Folge, dass noch ein Jahr lang Heranwachsende betroffen sind. Trotzdem ist eine in einer solchen Umgebung vorgesehene Regelung besonders kritisch zu betrachten: wenn die Personen, die im allgemeinen Vollzugsdienst tätig sind, unter Umständen nicht dem Erwachsenenstrafrecht unterliegen – ohne jemandem etwas zu unterstellen. Aber es hat durchaus seinen Grund, dass es bisher nicht so gewesen ist.
Deswegen: Es mag sein, dass das in anderen Bundesländern so geregelt worden ist. Trotzdem kommen wir zu der Einschätzung – wir sind nicht allein darauf gekommen, sondern wir haben uns auf die Stellungnahmen der Experten gestützt -, dass die Absenkung der unteren Altersgrenze nicht angezeigt ist. Deswegen habe ich im Rechtsausschuss für unsere Fraktion den Änderungsantrag der Linken unterstützt. Er hat keine Mehrheit gefunden. Deswegen werden wir uns heute insgesamt enthalten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.