Christine Wernicke zum Gesetz SPD, CDU, Grüne Regelung von Mindestabständen von Windenergieanlagen 16.12.2021

16. Dez 2021

Rede von Christine Wernicke in Textform:

Abgeordnete Christine Wernicke (BVB/FW):

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In Brandenburg wurden bereits Tausende Windenergieanlagen errichtet. Die uneingeschränkt geeigneten Standorte – so nah wie möglich an der Wohnbebauung, an Landschaftsschutzgebieten oder an den Lebensräumen geschützter Greifvögel und Fledermausarten – sind zugebaut. Jetzt ist der Wald dran, und die Anlagen rücken immer näher an die Wohnbebauung. Und es gibt neue Konflikte. Das merken jetzt auch die Windanlageninvestoren, die repowern wollen, denn die alten, kleineren und leiseren Anlagen wurden noch hingenommen, die neuen – lauteren – werden es nicht. Deshalb ist es gut, die Schutzabstände zur Wohnbebauung festzuschreiben.

BVB /FREIE WÄHLER setzt sich daher seit Jahren energisch für größere Mindestabstände von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden ein. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung ist ein Schritt in die richtige Richtung, doch er ist halbherzig, denn brandenburgweit sollen für Windenergieanlagen Schutzabstände von 1 000 m nur zu bestimmten Wohngebieten gelten. Diese Schutzabstände zu Windenergieanlagen werden damit begründet, dass sie dem Ausgleich mit der ansässigen Bevölkerung dienen. Welchen Ausgleich meinen Sie? Den Ausgleich wofür? Soll damit der – falsche – Eindruck erweckt werden, dass diese Schutzabstände nur vorgehalten werden, damit die persönlichen, subjektiven – womöglich finanziellen – Wünsche und Forderungen der Anwohner befriedigt werden? Deshalb ist klarzustellen: Die Schutzabstände dienen dazu, übermäßige Lärmimmissionen zu verhindern und die Nachtruhe einzuhalten, auf die jede Brandenburgerin und jeder Brandenburger einen Anspruch hat. Die Schutzabstände haben den Zweck, die Gesundheit der Anwohner zu schützen – ich betone es noch einmal.

Unter Anwendung der TA Lärm, die aus dem Jahr 1968 stammt, einem Jahr, in dem noch keine Windenergieanlagen gebaut wurden, werden im Rahmen der Genehmigung per Modell vorab die für die Wohngebiete zu erwartenden Lärmimmissionen prognostiziert. Doch die dafür verwendeten Berechnungsmodelle stehen seit Jahren in der Kritik. So zeigten die Ergebnisse einer Vermessung der Lärmemissionen des Windparks zwischen Bernau-Nibelungen und dem Rüdnitzer Ortsteil Albertshof, dass entgegen der Prognosen die Lärmgrenzwerte in den umliegenden Wohngebieten deutlich überschritten wurden, mit der Folge, dass die Windenergieanlagen nachts nun gedrosselt werden müssen.

Messtechnisch ist mittlerweile bewiesen, dass moderne Anlagen – jedenfalls in Abständen von bis zu 1 000 m – derartig hohe Lärmpegel produzieren, dass die gesetzlichen Grenzwerte für Wohngebiete überschritten werden. Ja, und im Land Brandenburg gibt es viele solcher Windenergieanlagen, und nur sehr selten gelingt es den Bürgern, die Behörden dazu zu bewegen, Kontrollmessungen durchzuführen. Die Beschwerden der Anwohner werden einfach ignoriert. Der Lärmpegel ist so hoch, dass die Nachtruhe erheblich gestört und die Gesundheit der Anwohner wegen Schlafmangels nachhaltig gefährdet ist. Diese Gefährdung der Gesundheit durch Lärm gilt logischerweise nicht nur für die Bewohner – jetzt zitiere ich aus dem Gesetz – „von Gebieten mit Bebauungsplänen oder innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile.“ Das ist der Knackpunkt; darauf müssen wir in der Diskussion achten. Die Gesundheit der Bewohner von Einzelgehöften und in Splittersiedlungen ist durch diese Lärmemission ebenso gefährdet. Doch die Gesundheit und die Nachtruhe dieser Brandenburger sollen nach dem vorliegenden Gesetzentwurf überhaupt nicht geschützt werden.

(Zuruf: Unglaublich!)

Deshalb ist unser Änderungsantrag auch notwendig. Die Schutzabstände müssen für alle zumindest teilweise zu Wohnzwecken nutzbaren Gebäude gelten. Jeder hat das Recht, dass seine Gesundheit geschützt wird, egal wo man in Brandenburg wohnt. Auch müssen die Schutzabstände für die Flächen gelten – das ist gerade für unsere Kommunen wichtig -, auf denen aufgrund bestehender Raumordnungs- und Bauleitplanung eine Wohnbebauung möglich, aber noch nicht erfolgt ist.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Gesetzentwurf steht nicht ein Mal das Wort „Gesundheit“, aber fünf Mal „Akzeptanz“ – unglaublich! Notwendigerweise müssen wir uns aber – das ist von Gerichten bestätigt – um die Gesundheit der Bürger kümmern. Wenn wir uns um die Gesundheit derer kümmern, die die Belastung durch die Windenergieanlagen zu schultern haben, werden wir auch die Akzeptanz in der Bevölkerung für solche Anlagen steigern. Ich gehe davon aus, dass allen Abgeordneten hier im Landtag die Gesundheit und Lebensqualität aller Brandenburger, auch derer, die am Rande der Windfelder leben, eine Herzensangelegenheit ist. Wir stimmen der Überweisung zu. – Vielen Dank.

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