Rede von Ilona Nicklisch in Textform:
Frau Abg. Nicklisch (BVB/FW):
Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Das Ausmaß von Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist erschreckend groß. Um der Entwicklung entgegenzuwirken, wurde bereits im Jahr 2011 mit der Istanbul-Konvention ein rechtlich bindendes Übereinkommen gegen Gewalt an Frauen erzielt. Anfang des vorigen Jahres, als die Generalsekretärin des Europarats eindringlich vor dem Anstieg der häuslichen Gewalt warnte, erlangte das Thema zusätzliche Brisanz. Die Coronapandemie hat dazu geführt, dass sich die Lage noch verschärft hat. Mehrere Berichte haben gezeigt, dass Frauen und Kinder während der Coronakrise in den eigenen vier Wänden einem höheren Missbrauchsrisiko ausgesetzt sind. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Frauen aufgrund der Beschränkungen keine Hilfe in Anspruch nehmen konnten. Nicht zuletzt halten auch Täter ihre Opfer davon ab, Hilfe zu suchen.
Daher bestehen Herausforderungen wie die Verbesserung des Opferschutzes. Auch die Prävention muss zur Verhinderung wiederholter Gewalt und von Morden stärker in den Fokus gerückt werden.
Der Landesaktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und ihre Kinder ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Seine Weiterentwicklung ist ausschlaggebend für ein gewaltfreies und sicheres Leben. Ein besonderes Augenmerk möchte ich an dieser Stelle auf das Bundesinvestitionsprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ richten. Die Förderung des Aus-, Um- und Neubaus sowie der Sanierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen ist eine Investition in die Zukunft, denn seit jeher stellen Frauenhäuser und Beratungsstellen wichtige Anlaufpunkte und Zufluchtsorte für Frauen in Not und deren Kinder dar.
Im Hinblick auf Strafverfolgung und Sanktionen ist Brandenburg auf dem richtigen Weg. Dies wurde durch den Beschluss der Gleichstellungsministerkonferenz nochmals deutlich. Er sieht vor, Femizide zu definieren, zu analysieren und zu verhindern. Da diesen Delikten meist Bedrohungen, Demütigungen, Misshandlungen oder sexuelle Gewalt vorausgehen, muss darauf aufmerksam gemacht werden, dass ein größeres Problem zugrunde liegt. Dass sich Brandenburg für die Aufnahme von Femiziden in das Strafgesetzbuch einsetzt, ist ebenfalls ein wichtiger Baustein in der Umsetzung der Istanbul-Konvention und der im Antrag aufgeführten Ziele.
In Artikel 10 der Istanbul-Konvention wird gefordert, dass Koordinierungsstellen zur Steuerung, Umsetzung, Beobachtung und Bewertung aller Maßnahmen der Konvention einzurichten sind. Darüber, inwiefern dies in Brandenburg möglich ist, werden wir hoffentlich bald informiert, um die Umsetzung weiter voranbringen zu können.
Die in dem vorliegenden Antrag festgelegten Ziele leisten einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Wir stimmen daher dem Antrag der Koalition zu. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.