Um für die Zeit der pandemischen Lage bei der Volksbegehrenssammlung eine Erleichterung zu schaffen, hat die BVB / FREIE WÄHLER Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Volkabstimmungsgesetzes in den Landtag eingebracht. Dieser zielt darauf ab, die Amtseintragungspflicht durch eine freie Straßensammlung zu ersetzen.
Die Corona-Pandemie bringt erhebliche Einschränkungen im Hinblick auf Volksinitiativen bzw. Volksbegehren mit sich. Denn durch die pandemische Lage sind die Bedingungen für die Unterschriftensammlung erschwert.
Nach derzeitiger Rechtslage ist bei Volksbegehren eine Amtseintragung erforderlich, sodass Bürger, die das Volksbegehren unterstützen, in der Regel ihre Rathäuser aufsuchen müssen. Viele Behörden lassen aktuell jedoch keinen regulären Publikumsverkehr zu und die Bereitschaft der Bevölkerung, Amtsräume aufzusuchen, hat sich verringert. Zumal ebenfalls berücksichtigt werden muss, dass das klassische Werben für Volksbegehren durch Infostände und Bürgergespräche erheblich eingeschränkt ist.
Da die Bestimmungen für die Durchführung von Volksinitiativen spürbar erleichtert wurden, befürwortet die BVB / FREIE WÄHLER Landtagsfraktion auch eine Erleichterung der Volksbegehrenssammlung.
In der Landtagssitzung erhielt der Vorschlag der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion allerdings keine Zustimmung. Die SPD sah in der pandemischen Lage keine hinreichende Begründung für eine solche Änderung. Die CDU behauptete gar, die Pandemie sei am Abklingen. Obwohl noch vor zwei Wochen im Innenausschuss auf ebendieser Grundlage ein Gesetzentwurf beraten wurde, durch den die Sammlung von Unterschriften für Bürgermeisterkandidaten vereinfacht werden sollte.
Innenminister Stübgen wies stellvertretend für die Landesregierung darauf hin, dass das Volksabstimmungsgesetz kürzlich umfassend geändert wurde und nun die Briefwahlmöglichkeit bestünde. Entscheidend ist hier jedoch, dass bei Volksbegehren Bürger selbständig auf die Behörde zugehen müssen, um ihre Unterlagen zu erhalten und somit im Besonderen eine Erschwernis gegeben ist.
Doch sowohl der Gesetzentwurf als auch der Antrag auf Überweisung in den Hauptausschuss wurden abgelehnt.
Lesen Sie den Gesetzentwurf hier.
Einführende Rede von Péter Vida
Abschließende Rede von Péter Vida