Rede von Péter Vida
Herr Abg. Vida (BVB/FW):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Die letzte halbe Stunde war der beste Beleg dafür, dass dieser Gesetzentwurf genau zur richtigen Zeit kommt und auch den notwendigen Inhalt hat. Denn jetzt wird deutlich, dass es erhebliche Unterschiede zwischen unseren und Ihren Vorstellungen einer Lobbyregelung gibt. Der einzige hier bestehende Konsens ist: Wir reden doch darüber. – Aber die Ergebnisse – das haben wir heute in den Zwischentönen, die auch gewollt waren, ganz genau gehört – unterscheiden sich doch erheblich. Genau deswegen, weil wir keine Geschäftsordnungsregelung und keine Goodwill-Vereinbarung, sondern ein Gesetz haben wollen, bringen wir diesen Antrag hier ein.
Es ist schon bezeichnend, wenn Teile des Landtags klatschen, wenn der Minister sagt: Wir als Regierung entscheiden, welche Unterlagen wir euch geben. – Und Sie applaudieren auch noch und gefallen sich darin. Genau deswegen brauchen wir eine gesetzliche Regelung.
Des Weiteren haben wir gehört, man müsse Respekt und Achtung vor den laufenden gemeinsamen Beratungen haben – Frau Schäffer hat das vorgetragen und andere auch. Wie viel Achtung Sie vor dieser Debatte haben, erkennt man daran, dass, als die Debatte begann, genau 19 Abgeordnete im Saal und mehrere Redner der Koalition noch nicht einmal anwesend waren. Jetzt wollen Sie uns etwas über den respektvollen Umgang erzählen – das können Sie stecken lassen. Auf Äußerungen wie „Wasser halten“ und andere Despektierlichkeiten muss ich da nicht weiter eingehen. Das, glaube ich, entlarvt sich selbst.
Präsidentin Prof. Dr. Liedtke:
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?
Herr Abg. Vida (BVB/FW):
Frau Präsidentin, Sie hatten die CDU-Fraktion eben gefragt, ob sie ihre fünf Minuten Redezeit nutzen will. Das wollte sie nicht. Insofern ist eine Zwischenfrage auch nicht angezeigt. Also: Nein.
Präsidentin Prof. Dr. Liedtke:
Eine Zwischenfrage ist etwas anderes als ein Redebeitrag. Aber wir respektieren das, wenn Sie es nicht möchten.
Herr Abg. Vida (BVB/FW):
Weiteres vortragen wollte die Fraktion nicht, insofern: Danke, nein.
Meine Damen und Herren, des Weiteren haben wir von der Vertreterin der CDU-Fraktion gehört – und das spricht Bände -: Man kann keine Gesetze gegen Straftaten machen. – Das ist natürlich eine Erkenntnis, bei der man sich fragt, wozu überhaupt Gesetze gemacht werden. Natürlich werden sie gemacht, um generalpräventiv tätig zu sein, um auch generell präventive Regelungen zu schaffen und übrigens Umstände zu schaffen, die das Begehen von Straftaten erschweren. Wenn jemand die Intention zu einer Straftat hat, wird er sie natürlich begehen. Man kann aber Rahmenbedingungen schaffen, die es schwerer machen oder die Aufklärung leichter machen – dafür werden Gesetze geschaffen. Wenn jemand sich bestechen lassen will, macht er das. Wenn es aber Dokumentationspflichten über bestimmte Lobbyistengespräche gibt, wenn es schriftliche Dokumentationen gibt, wer Einfluss auf gesetzliche Entwicklungen genommen hat, sind Nachvollziehbarkeit und Transparenz eher gegeben. Dafür werden Gesetze gemacht. Gesetze werden nicht gemacht, um die Gefühle, die Intentionen der Menschen zu ändern – das nicht -, aber um die Aufklärungsmöglichkeiten zu verbessern. Genau deswegen braucht es solche Regelungen. Ich glaube, was wir hier gehört haben, ist wirklich nicht zeitgemäß.
Präsidentin Prof. Dr. Liedtke:
Herr Abgeordneter, ich muss Sie noch einmal fragen, ob Sie eine Zwischenfrage gestatten.
Herr Abg. Vida (BVB/FW):
Ich gehe davon aus, dass sich das auf die unmittelbare Personenkritik bezieht, insofern: Ja.
Präsidentin Prof. Dr. Liedtke: Bitte schön, Frau Dr. Ludwig.
Frau Abg. Dr. Ludwig (CDU):*
Herr Vida, meine Frage ist relativ einfach: Sind Sie sich sicher, dass die Abgeordnete Ludwig, die Sie gerade angesprochen haben, davon gesprochen hat, Gesetze gegen Straftaten nicht erlassen zu können? Sind Sie sich sicher?
Herr Abg. Vida (BVB/FW):
Frau Abgeordnete Ludwig, Sie hatten ausgeführt, dass man mit Gesetzen Straftaten nicht verhindern kann. Dem widerspreche ich. Das ist einfach meine Einschätzung. Da haben Sie vielleicht eine andere Einschätzung als wir.
(Frau Dr. Ludwig [CDU]: Ich möchte im Protokoll festgehalten haben, dass ich das nicht gesagt habe!)
Frau Abgeordnete Ludwig, Sie hatten ausgeführt, dass wir mit diesen Gesetzen …
(Zuruf der Abgeordneten Dr. Ludwig [CDU])
– Ist das eine Zwischenfrage?
Präsidentin Prof. Dr. Liedtke:
Sprechen Sie bitte weiter.
Herr Abg. Vida (BVB/FW):
Danke, Frau Präsidentin. – Also: Sie hatten ausgeführt, dass man mit einer derartigen Regelung das Begehen von Straftaten nicht verhindern könne. Der Punkt ist, dass wir dann eine unterschiedliche Auffassung darüber haben, wozu diese Gesetze dienen. Ich sage es noch einmal: Solche Regelungen dienen nicht dazu, böse Gedanken abzutöten. Das stimmt. Solche Regelungen dienen dazu, dem entgegenzutreten bzw. die Aufklärung zu erleichtern, wenn es zu entsprechenden Taten kommt.
Und sehen Sie es uns nach: Ja, wenn wir derartige Intentionen und Vorschläge hören, wie man so etwas regeln solle, und insbesondere hören, dass ausschließlich eine nichtöffentliche Beratung derartiger Regelungen der richtige Weg sei, widersprechen wir dem und sagen, dass genau eine solche Regelung, die zu mehr Transparenz und mehr öffentlicher Nachvollziehbarkeit führen soll, genau so öffentlich beraten werden soll, in einem öffentlichen Gremium wie etwa dem Hauptausschuss, an den zu überweisen wir ja beantragen.
Des Weiteren wurde uns von mehreren Rednern entgegengehalten: Wir kritisieren ja lediglich die Einbringung. – Genau das ist das Problem. Wenn Sie inhaltliche Kritik am Antrag äußern, nehmen wir das hin. Wir sagen ja nicht, dass das im Hauptausschuss nicht noch verbessert werden kann. Aber Sie kritisieren den Umstand der Einbringung, und das können wir so nicht akzeptieren. Das ist nämlich der Unterschied. Frau Schäffer, Sie hatten ausgeführt: Wir haben das Recht, Ihren Antrag zu kritisieren. – Natürlich, rund um die Uhr. Aber was wir kritisieren und zurückweisen, ist die Kritik am Umstand der Einbringung des Antrags, und das ist etwas anderes. Denn das würden wir niemals monieren. Die Koalition bringt in dieser Woche gar keinen Antrag ein, was auch ihr gutes Recht ist. Aber genauso ist es unser Recht, hier einen Antrag zu stellen. Das ist das Normalste der Welt, und wir würden uns freuen, wenn man sich sachlich damit auseinandersetzte.
Der Minister hat diverse Hinweise gegeben, Kritikpunkte angemerkt, über die man übrigens auch im zuständigen Ausschuss diskutieren kann. Wir bewerten das anders. Wir kennen diese Diskussion, wir kennen die juristischen Auseinandersetzungen, die es gibt. Dieser Antrag speist sich, wie der Minister ausgeführt hat, in weiten Teilen aus der Regelung im Bund, aber auch aus Aspekten, die in Bayern und Baden-Württemberg als rechtlich akzeptabel dargestellt worden sind. Insofern verstehe ich die Empörung über die Grundintention nicht so ganz. Aber vielleicht zeigt die Empörung ja auch, dass es ganz unterschiedliche Zielstellungen, ganz unterschiedliche Intentionen gibt, mit dieser Regelung umzugehen.
Wenn das so ist, wollen wir erreichen, dass zur Verbesserung der öffentlichen Wahrnehmbarkeit ein öffentlicher Diskurs über diese Regeln stattfindet, der auch durch eine Debatte im Landtag und gegebenenfalls im Hauptausschuss abgebildet wird.
Wenn Sie sagen: „Wir arbeiten daran, aktuell ist ein Gutachten beim Parlamentarischen Beratungsdienst beauftragt“, dann sage ich Ihnen: Diese Debatte ist vor langer Zeit angestoßen worden. Wir sind der Auffassung, dass sich das mittlerweile – gerade auch in der Debatte um den legislativen Fußabdruck, den diverse Fachverbände fordern – so weit verdichtet hat, dass ein Gesetzentwurf der richtige Weg ist.
Würden Sie sagen: „Passt auf, wir akzeptieren, dass der Gesetzentwurf der richtige Weg ist, wir akzeptieren allerdings nicht den Inhalt“, dann könnte man darüber im Hauptausschuss sprechen. Das, was Sie tun, ist zu sagen: „Vielleicht brauchen wir gar keinen Gesetzentwurf“, während alle Länder, die entsprechende Regelungen vornehmen, es jetzt als Gesetz neu regeln. Und genau das wollen wir auch.
Frau Ludwig, sehen Sie es mir nach. Sie haben gesagt, Sie führten verschiedene Gespräche und wären dann darin gehemmt. Ich würde Ihnen nie unterstellen, dass da irgendwelche unlauteren Gespräche stattfinden. Ich habe diese Berichterstattung zu den Masken zur Kenntnis genommen und fand das auch unerträglich, weil dort eine Hilfe angeboten worden war und dann versucht wurde, das als etwas Schlechtes darzustellen; das ist nicht in Ordnung.
Das aber ist doch nicht Inhalt dieses Gesetzentwurfes; dessen Inhalt ist nicht, solche Gespräche zu untersagen, zu kriminalisieren oder als anrüchig zu bezeichnen. Sondern es geht darum, es zu dokumentieren und transparent darzustellen, um den Entscheidungsprozess, die Genese nachvollziehbar zu machen. Darin kann ich – es tut mir leid – nichts Verwerfliches erkennen. Ich glaube auch nicht, dass das etwas Anrüchiges zulasten von Abgeordneten ist.
Von nirgends, wo es diese Regelung gibt – im Bund, in Thüringen, Bayern, Baden-Württemberg -, kennen wir Berichte, wonach Abgeordnete in ihrer Aktivität, in ihrer Arbeit irgendwie gelähmt wären. Sie berichten, sie unterlägen dadurch einer stärkeren Kontrolle und Transparenzpflicht; die inhaltliche Arbeit scheint darunter aber nicht zu leiden.
Deswegen glauben wir, dass sich die Situation deutschlandweit so verdichtet hat, dass eine gesetzliche Regelung der richtige Weg ist. Richtig ist, dass wir ein sehr strenges, ein sehr scharfes Gesetz vorschlagen. Wir tun das aber in dem Wissen, dass – wenn es uns vergönnt wäre, den Gesetzentwurf im Hauptausschuss zu beraten – sowieso Abschwächungen kämen, insbesondere nach dem, was man vom Innenminister gehört hat. Sehen Sie es uns daher nach, dass wir wie im normalen politischen Geschäft üblich einen weitgehenden Vorschlag machen. Das passt zu unserem Gesamtimage, aber auch zu dem der Linken; das ist keine Frage.
Dieser Gesetzentwurf liegt vor. Deswegen würden wir uns freuen, wenn Sie eine inhaltliche Debatte zuließen und sich nicht so sehr über den Umstand der Einbringung empören würden. Vielleicht können wir das dann mit weniger Erregung und einer höheren Anwesenheitsquote – jetzt ist sie ja in Ordnung; am Anfang war das nicht so schön – im Hauptausschuss tun.
Ich betone noch einmal, dass wir einen entsprechenden Überweisungsantrag, nämlich auf Überweisung an den Hauptausschuss, gestellt haben. Wir bitten daher wenigstens um Zustimmung zum Überweisungsantrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.