Pressekonferenz der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion vom 28.09.2021
Gesetzesantrag zur Erleichterung der Volksbegehrenssammlung
Angesichts der Corona-Pandemie sind die Bedingungen für Volksinitiativen bzw. Volksbegehren erschwert. Bei Volksbegehren ist nach derzeitiger Rechtslage eine Amtseintragung erforderlich, sodass unterstützungsbereite Bürger in der Regel ihre Rathäuser aufsuchen müssen. Doch viele Behörden lassen aktuell keinen regulären Publikumsverkehr zu und die Bereitschaft der Bevölkerung, Amtsräume aufzusuchen, hat sich verringert.
Für die Durchführung von Volksinitiativen wurden die Bestimmungen spürbar erleichtert. Um auch für Volksbegehren eine pandemieadäquate Erleichterung zu schaffen, hat die BVB / FREIE WÄHLER Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf zur Änderung des Volkabstimmungsgesetzes in den Landtag eingebracht. Dieser sieht vor, die Amtseintragungspflicht durch eine freie Straßensammlung zu ersetzen.
Gesetzentwurf: Drittes Gesetz zur Änderung des Volksabstimmungsgesetzes
Antrag Unterführungen i2030
Im Rahmen der Initiative i2030 sind Verbesserungen der Taktfrequenzen von Regionalexpresszügen, Regionalbahnen und/oder S-Bahnen geplant oder werden bereits umgesetzt. Bei der Umsetzung der Initiative soll jedoch darauf geachtet werden, dass Unterführungen oder Brückenbauten an bisherigen innerörtlichen Bahnübergängen mit besonderer verkehrlicher Belastung auf den Hauptschienenverkehrsachsen mit geplant, finanziert und umgesetzt werden.