429 Windenergieanlagen werden in Brandenburg stillgelegt – Chaos vorprogrammiert?

9. Sep. 2021

Mehr als 3870 Windenergieanlagen stehen derzeit im Land Brandenburg. Die 20-jährige EEG-Förderung ist 2020 für zahlreiche dieser Anlagen ausgelaufen. Es ist deshalb mit einem starken Rückbau der Betreiber zu rechnen.

Auf Anfrage unserer Abgeordneten Christine Wernicke stellte sich nun heraus, dass von den mehr als 3870 Anlagen für 429 Anlagen die Stilllegung angezeigt wurde.

BVB / FREIE WÄHLER begrüßt die Stilllegung dieser Windenergieanlagen. Dennoch begleiten wir den Rückbau der Anlagen mit Sorge, obwohl mit der Erteilung der Baugenehmigung der Anlagen die Rückbauverpflichtung festgesetzt ist.

Beim Rückbau der einzelnen Anlagen ist ein Verwaltungschaos vorprogrammiert, was zu Lasten der Natur und der anliegenden Einwohner gehen wird. Für den vollständigen Rückbau der Anlagen sind 3 unterschiedliche Behörden zuständig.

Das Landesamt für Umwelt ist für die Überwachung der immissionsrechtlichen Pflichten im Rahmen des Rückbaus zuständig, die untere Abfallwirtschaftsbehörde hat sich um die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle zu kümmern und die untere Bauaufsichtsbehörde ist für den etwaigen Vollzug einer Rückbauverpflichtung zuständig.

Für den Rückbau sind also das Landesamt für Umwelt, die untere Bauaufsichtsbehörde und die untere Abfallwirtschaftsbehörde zuständig. Scheinbar kommunizieren diese Behörden jedoch untereinander nicht. Auf Nachfrage von Christine Wernicke stellt sich heraus, dass vom Landesamt für Umwelt in den letzten 5 Jahren kein einziger Rückbau überwacht bzw. kontrolliert wurde. Auf die Frage, welche und wie viele Abfälle beim Rückbau anfallen, kann die Landesregierung keine Antwort geben. Verwunderlich – zuständig ist ja auch die untere Abfallwirtschaftsbehörde, für die das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg die Fachaufsicht hat.

Dabei können beim Rückbau von Windenergieanlagen insbesondere Schmier- und Maschinenöle, Akkumulatoren, Transformatoren und andere elektronische Einrichtungen als gefährliche Abfälle anfallen. Zudem stellen die langen Flügel der Windräder beim Rückbau auch oft ein Problem dar.

Ein kontrollierter Rückbau der Windenergieanlagen muss angesichts der 3 Kontrollbehörden dringend verwaltungstechnisch aufeinander abgestimmt werden.

Christine Wernicke dazu: „Der Rückbau der Windkraftanlagen sollte idealer Weise innerhalb von drei Jahren nach der Stilllegungsanzeige erfolgen. Die Kontrolle des vollständigen Rückbaus sollte durch die Behörde erfolgen, die die Baugenehmigung erteilt hat – das Landesamt für Umwelt. Wer genehmigt, muss auch kontrollieren, dass die Auflagen zum Rückbau befolgt werden.“

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