SPD, CDU und Grüne verschlafen die Digitalisierung in der Landesverwaltung und in den Kommunen

27. Aug. 2021

Zukunft in Brandenburg: BVB / FREIE WÄHLER stellt Antrag zur Digitalisierung in der Landesverwaltung und in den Kommunen

Die öffentlichen Verwaltungen unseres Landes können mit unserem alltäglichen modernen Leben kaum noch mithalten. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) soll die Verwaltung über die Bereitstellung von Online-Dienstleistungen für Unternehmen und Bürger modernisieren. Bund, Länder und Kommunen müssen demnach bis Ende des Jahres 2022 rund 575 Dienstleistungen digital anbieten.

Obwohl bereits Ende 2022 alle 575 Online-Dienstleistungen digital angeboten werden sollen, ist die Antragsstellung in Papierform noch immer der Regelfall. Dies hat u. a. auch in der Corona Pandemie zu vielen Schwierigkeiten geführt. So sieht selbst Brandenburgs Innenminister, Michael Stübgen, die vollständige Umsetzung des OZG bis Ende 2022 als „schwierig“ an.

Die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion hat einen Antrag in den Landtag eingebracht, der die Knackpunkte bei der Umsetzung des OZG ins Auge fasst. Ohne die kommunale Ebene geht es nicht. Die Kommunen arbeiten aber nach dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung, weshalb sie niemand zwingen kann, vom Land über das OZG bereitgestellte Standardlösungen zu verwenden. Allerdings macht es auch keinen Sinn, das Rad für jede Online-Dienstleistung in jeder Kommune neu zu erfinden.

Oftmals haben gerade die kommunalen Verwaltungen große Probleme, sich neben dem alltäglichen Arbeitsaufwand auch noch der Umsetzung des OZG zu widmen. Dies liegt vor allem an fehlendem IT-Personal. Daher soll die Landesregierung schnellstmöglich geschultes Personal für die Unterstützung bei der Umsetzung der Digitalisierung zur Verfügung stellen, um die personellen Kapazitäten in den Kommunen zu unterstützen.

Leider haben die Koalitionsfraktionen aus SPD, CDU und Grüne diese Punkte und damit wahrscheinlich eine letzte Chance, wenigstens noch einen Teil der Online-Dienstleistungen entsprechend der gesetzlichen Pflicht nach dem OZG umzusetzen, abgelehnt. Dabei gaben genau diese KOA-Fraktionen im Innenausschuss Folgendes zu Protokoll: „Die Koalitionsfraktionen betonten, dass die zügige Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes zwingend notwendig sei.“

Zumindest hat der Innenminister angekündigt, die pandemiebedingt abgesagten Informationsveranstaltungen zum OZG schnellstmöglich nachzuholen. Dies war auch Teil unseres Antrags.

Dr. Philip Zeschmann, zuständiger Abgeordneter der BVB / FREIE WÄHLER Fraktion, dazu:

„Zwar betonen die Koalitionsfraktionen aus SPD, CDU und Grüne oft, wie wichtig eine zügige Umsetzung des OZG sei, jedoch wird aus unserer Sicht nicht so gehandelt. Denn die wichtigen Voraussetzungen für eine generelle Umsetzung wie bspw. die Bereitstellung der IT-Basiskomponenten für Land und Kommunen, der Auf- und Ausbau eines Landesserviceportals als IT-Basiskomponente und die Bereitstellung eines Bürgerkontos zur Authentifizierung der Bürgerschaft als Voraussetzung für die Inanspruchnahme digitaler Verwaltungsangebote sollten alle spätestens Ende 2020 fertig gestellt sein. Mit Zustimmung zu unserem Antrag hätte die Koalition die dazu dringend notwendigen Taten noch in die Wege leiten können. Dies ist nicht geschehen, sodass das Land Brandenburg Ende 2022 wohl noch weit von den Zielen des OZG entfernt sein wird, unsere Unternehmen für den Wettbewerb schädliche Nachteile im Vergleich zu anderen Ländern bei Kontakten mit Behörden in Kauf nehmen müssen und unsere Bürger immer noch aufs Amt gehen müssen.“

 

Sehen Sie sich hier unseren Antrag an.

 

Sehen Sie hier die Reden von Dr. Philip Zeschmann:

Einführende Rede des zuständigen Abgeordneten Dr. Philip Zeschmann

 

Abschließende Rede des zuständigen Abgeordneten Dr. Philip Zeschmann

 

Presseecho:

MAZ Online – Kommentar zum Onlinezugangsgesetz

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