Ilona Nicklisch zum Antrag von SPD, CDU, Grünen „Beschäftigungsduldung für Flüchtlinge“ – 26.08.2021

26. Aug. 2021

Rede von Ilona Nicklisch in Textform:

Frau Abg. Nicklisch (BVB/FW):

Sehr geehrte Vizepräsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Das von den Koalitionsfraktionen in diesem Antrag beschriebene Problem ist uns nicht neu. Bereits im Jahr 2018 hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag kritisiert, dass Flüchtlinge mit geringer Bleibeperspektive nur unter erschwerten Bedingungen auf eine Ausbildung vorbereitet werden und diese absolvieren können. Auch Arbeitgeber sind durch unklare Bleibeprognosen verunsichert, wie es in der Vergangenheit schon öfter der Fall war.

Daher ist der Vorstoß der Koalition an dieser Stelle gut geeignet, klare Regelungen zu schaffen, um Geflüchteten, potenziellen Ausbildern und Arbeitgebern eine sichere und verlässliche Basis zu schaffen. Sich dieses Problems anzunehmen ist längst überfällig.

Insbesondere die Ausbildungsduldung ist wichtig, um Geflüchteten überhaupt eine Chance auf eine Ausbildung zu ermöglichen. So können sie sich, wenn sie nicht bei uns bleiben, sondern in ihre Heimatländer zurückkehren, mit ihrem bei uns erworbenen Wissen ihre Zukunft aufbauen. Herr Baaske hat heute eine sehr gute Rede gehalten – eigentlich bräuchte ich gar nicht mehr weiterzureden. Ihre Rede war sehr überzeugend, und wenn Sie immer so redeten, könnten die Freien Wähler Ihnen häufiger zustimmen.

Ich mache jetzt trotzdem weiter. Oftmals ist es gar nicht notwendig, Geflüchteten Ausbildungsplätze anzubieten. Viele Menschen, die bei uns Schutz suchen, waren in ihren Heimatländern gut ausgebildete Fachkräfte, Lehrer und Ingenieure. Sie ihrer Qualifikation entsprechend zu beschäftigen wäre eine zielführende Integrationsmaßnahme.

Bei den Beschäftigungsduldungen geht es darum, dass die vorgesehene Beschäftigung der Qualifikation entspricht. Es wäre ein Leichtes, die Geflüchteten in unseren Arbeitsmarkt zu integrieren und ihr umfangreiches Fachwissen zu nutzen, wenn man ihnen die Gelegenheit dazu gäbe. Es ist oftmals nicht viel mehr nötig, als die Deutschkurse so zu gestalten, dass sie auch die berufsbezogene Fachsprache beinhalten.

Aber einfache Lösungen liegen den Koalitionsfraktionen nicht wirklich. Das mussten wir öfter feststellen. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Das war unter anderem der Fall, als wir im Rahmen der Diskussionen über den Haushalt 2021, Frau Johlige, Fachdeutschkurse etablieren wollten, was die Koalitionsfraktionen mit großer Mehrheit ablehnten. Ich hoffe, Sie können sich daran noch erinnern. Unser Ansatz war, ausländische Fachkräfte, die ihr Wissen mangels Fachdeutschkenntnissen nicht anwenden können, durch besondere Deutschkurse besser in den Arbeitsmarkt zu integrieren und ihnen den ihrer Qualifikation entsprechenden Eintritt in das Berufsleben in Deutschland zu ermöglichen.

Auch zielgerichtete Weiterbildungsmaßnahmen können ein guter Weg sein, wie die Integration in den Arbeitsmarkt gelingen könnte. Ebenso einfach umzusetzen sind ein Abbau der Bürokratie in den Duldungsverfahren und akzeptable Bearbeitungszeiten. Hierzu könnten die im Antrag geforderten Anwendungshinweise einen großen Beitrag leisten.

Das bedeutet, dass es ganz sicher notwendig ist, die bundesgesetzlichen Möglichkeiten der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung durch einheitliche Anwendungshinweise umzusetzen. Aus diesem Grund werden wir dem Antrag zustimmen; denn er kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Integration gelingen kann. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

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