Studierende bilden an brandenburgischen Hochschulen die größte Beschäftigtengruppe. Dennoch sind die Studierenden nach dem zurzeit geltenden Personalvertretungsgesetz faktisch von einem Mandat in der Personalvertretung ausgeschlossen. Zwar genügt das Personalvertretungsrecht durch die Einbeziehung studentischer Beschäftigter formal dem Anspruch des § 50 der Brandenburger Verfassung, nachdem alle Beschäftigten das Recht haben sollen über Angelegenheiten der Dienststelle mitzubestimmen. Jedoch stehen die Regelungen des Personalvertretungsgesetzes im absoluten Widerspruch zur Studien-, Arbeits- und Lebenswirklichkeit der Studierenden. Dies wird vor allem an der vierjährigen Amtsperiode deutlich, da die durchschnittliche Vertragslaufzeit studentischer Beschäftigter unter fünf Monaten liegt.
Um diese Probleme zu lösen, hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft bereits 2019 ein Vorschlagspapier erarbeitet und dem zuständigen Ministerium vorgelegt. Die Inhalte dieses Papiers – welche wir grundsätzlich unterstützen – wurden in den Gesprächen der Arbeitsgruppe aus GEW, Vereinter Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und den Brandenburger Personalräten für wissenschaftliche Mitarbeiter/innen und Vertretern vom zuständigen Ministerium (MWFK) weitestgehend zurückgewiesen.
Der hochschulpolitische Sprecher der Fraktion BVB / FREIE WÄHLER Matthias Stefke schließt sich der Kritik der GEW-Studis an und fordert, das Personalvertretungsgesetz dahingehend zu ändern, dass studentischen Beschäftigten ermöglicht wird, sich an den Wahlen zur Personalvertretung zu beteiligen und darin über die gesamte Amtsperiode vertreten zu sein.
Die Landtagsfraktion BVB / FREIE WÄHLER wird die Studierenden bei einer Novelle des Personalvertretungsgesetzes unterstützen, um eine praktikable Lösung für die Vertretung der studentischen Beschäftigten zu finden.
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