Ende 2015 erklärte das Bundesverfassungsgericht die in Brandenburg übliche Praxis der „Altanschließerbeiträge“ für verfassungswidrig. Mehr als 5 Jahre später versuchen einige Abwasserzweckverbände dennoch, diese Beiträge vor Gerichten einzuklagen und gehen dabei durch alle Instanzen. Aussicht auf Erfolg haben sie letztendlich nicht, aber so sollen auf Kosten der Beitragszahler und der Gerichte die Betroffenen mit jahrelangen Prozessen zermürbt werden. Die BVB / FREIE WÄHLER Fraktion stellte daher einen Antrag, diese Schikane zu beenden.
Im ersten Punkt sollte eine Bestandsaufnahme gemacht werden. Wo werden noch immer nicht bestandskräftige Beiträge eingefordert? Wo sind sie noch nicht zurückgezahlt?
Der zweite Punkt sollte per Runderlass klar machen, dass diese Praxis illegal ist und nicht bestandskräftige Altanschließerbeiträge zurückzuzahlen bzw. nicht mehr einzutreiben sind.
Der dritte Punkt sollte die Hilfsprogramme verlängern. Denn einige Abwasserzweckverbände haben die rechtswidrigen Beiträge offensichtlich bis heute vor sich hergeschoben, statt sie zurückzuzahlen.
Die Regierungskoalition lehnte den Antrag ab. Es seien doch keine Fälle bekannt. Und falls doch, seien das Einzelfälle. Und selbst dann gebe es keinen Grund, es offen anzusprechen, die Rechtslage sei doch klar. Die Argumentation dazu können wir wie folgt zusammenfassen: nichts sehen, nichts hören, nichts sagen … Es ist genau dieses Vorgehen, das es Abwasserzweckverbänden erlaubt, jahrelang mit solch sittenwidrigem Verhalten durchzukommen.
Einführende Rede Péter Vida (BVB / FREIE WÄHLER)
Kurzintervention Péter Vida (BVB / FREIE WÄHLER) gegen Andreas Noack (SPD)
Kurzintervention Péter Vida (BVB / FREIE WÄHLER) gegen Heiner Klemp (Grüne)